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- Einüben lebensprak?scher Tä?gkeiten (Aufstehen, Anziehen, Körperpflege, Umgang mit
Geld, Hilfestellung beim Erlernen von Selbständigkeit)
- Einzelförderung im Bereich von Spielen und Lernen
- Vorbereitung und Durchführung kleinerer Projekte unter Anleitung
- nach Interesse und Fähigkeit der/des Freiwilligen Angebote im krea?ven, umwelt-
pädagogischen, kulturellen und sportlichen Bereich
- Planung, Vorbereitung und Durchführung von jahreszeitlichen oder thema?schen
Veranstaltungen, Festen, Elternabenden, Gruppenangeboten und -ak?vitäten,
Gruppenleiter*innenschulungen, Freizeitangeboten, Ferienmaßnahmen
- Freizeitgestaltung mit Einzelnen oder kleineren Gruppen
- Kinderbetreuung bei Veranstaltungen
- Begleitung bestehender Gruppen (z. B. Jugendgruppen, interkulturelle Frauengruppen
& deren Kinder, …)
- Besuchen, Unterstützung und Begleitung bei alten, kranken und behinderten Menschen
(Besuchsdienst, Nachbarscha?shilfe, …)
- Unterstützung von Kommunion- und Firmgruppen und Mitgestaltung von
Go?esdiensten für unterschiedliche Zielgruppen
- Organisa?onseigenen, nicht wirtscha?lichen Einrichtungen, z. B. Mithilfe bei Weltläden,
Obdachlosentreffs, Kindergärten, Tageseinrichtungen, Bibliotheken, Mitarbeit bei Chor,
Musikgruppen, Kirchenmusik
- Unterstützung von Kleiderkammern, Tafelläden, unterstützende Maßnahmen im
Flüchtlingsbezug, …
- Gremienarbeit
- Teilnahme an Elterngesprächen
- Teilnahme an Teambesprechungen, Dienst- und Fallbesprechungen und ggf. an
Supervision
Pädagogisch-erzieherische Tä?gkeiten mit besonderem Augenmerk
Folgende Tä?gkeiten dürfen nur erfolgen, wenn der/die Freiwillige persönlich geeignet ist
und sich sicher fühlt bzw. unter Aufsicht und Anleitung von Fachkrä?en:
- Begleitung Einzelner zu Terminen außerhalb der Einrichtung (auf dem Schulweg, zum
Arzt, zu Freizeitak?vitäten)
- Individuelle Begleitung und Integra?on (z. B. begleitende Hilfe im Kindertagesstä?e) -
Pflegerische Tä?gkeiten (wie z. B. Wickeln, …)
Nicht erlaubte pädagogisch-erzieherische Tä?gkeiten
- Die alleinige Aufsichtspflicht darf nie an eine*n Freiwillige*n übertragen werden
- Nachtdienste
Medizinisch-pflegerische Tä?gkeiten
Erlaubte medizinisch-pflegerische Tä?gkeiten
In der Pflege ist der Einsatz von Freiwilligen, die nicht über eine pflegerische Ausbildung
verfügen, nur dann verantwortbar, wenn ihnen arbeitsbegleitend pflegerisches
Basiswissen und notwendige Fer?gkeiten vermi?elt werden.
Nach den geltenden gesetzlichen Anforderungen darf die medizinische Behandlungspfle-
ge nur von Pflegefachkrä?en erbracht werden. Die/der Freiwillige kann im Pflegebereich
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