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Freiwilligendienst und Schule


      FACHHOCHSCHULREIFE
      Du  kannst  mit  deinem  Freiwilligendienst  den  prak?schen  Teil  der  Fachhochschulreife
      erlangen. Das ist besonders interessant für alle jugendlichen Freiwilligen, die nach der 11.
      Klasse das Gymnasium verlassen oder die Abiturprüfungen nicht bestanden haben.
      Voraussetzung ist, dass du den schulischen Teil der Fachhochschulreife bereits absolviert
      hast. Dies ist nach erfolgreichem Abschluss von mindestens zwei Kurshalbjahren in der
      Abiturstufe (entspricht der 11. Klasse am Gymnasium) der Fall.
      Wich?g:  Dein  FSJ/BFD  muss  dann  mindestens  zwölf  Monate  dauern  und  du  darfst
      höchstens  20  Tage  während  deines  Freiwilligendienstes  krank  sein.  Wenn  du  häufiger
      krank  bist,  müsstest  du  deinen  Freiwilligendienst  entsprechend  verlängern.  Die  30
      Urlaubstage und die 25 Seminartage werden nicht als Fehltage gezählt.
      Wenn du vor dem Freiwilligendienst ein längeres Prak?kum in einer sozialen Einrichtung
      absolviert  hast,  kann  dies  u.U.  mit  angerechnet  werden  –  dann  müsste  der
      Freiwilligendienst nicht zwangsläufig 12 Monate dauern. Bi?e besprich dich dazu mit dem
      Landesschulamt.
      Als  Nachweis  für  den  prak?schen  Teil  der  Fachhochschulreife  benö?gst  du  eine
      gesonderte  Bestä?gung  vom  Caritasverband,  die  du  nach  Abschluss  deines  Dienstes
      erhältst (vorher ist das nicht möglich). Bi?e wende dich rechtzei?g an uns, wenn du solch
      ein Dokument benö?gst.
      Weitere  Infos  zu  diesem  Thema  findest  du  auf  der  Website  des  Landesschulamtes  in
      Sachsen-Anhalt: h?ps://landesschulamt.sachsen-anhalt.de/behoerde/schulfachliche-
      beratung/erwerb-der-fachhochschulreife

      ZUGANG ZUR ERZIEHER*INNEN?AUSBILDUNG
      Wer in Sachsen-Anhalt eine Ausbildung als Erzieher*in beginnen möchte, muss vorher
      eine  zweijährige  Ausbildung  zum/zur  Sozialassistent*in  oder  Kinderpfleger*in
      absolvieren.  Hier  bietet  ein  Freiwilligendienst  aber  u.U.  die  Möglichkeit,  direkt  in  die
      Ausbildung einzusteigen:
      1. Wenn du die allgemeine Hochschulreife (Abitur) hast, kannst du nach einem einjährigen
      Freiwilligendienst im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Kita, Schule, Jugendclub)
      direkt  die  Ausbildung  als  Erzieher*in  beginnen.  Voraussetzung  ist  auch  hier,  dass  der
      Freiwilligendienst  mind.  12  Monate  dauert  (ggf.  können  auch  hier  vorherige  Prak?ka
      angerechnet werden – dies bi?e mit der zuständigen Schule besprechen). Regelungen zu
      Krankheitstagen wie bei der Fachhochschulreife gelten hier nicht.
      2.  Wenn  du  bereits  eine  mindestens  zweijährige  Berufsausbildung  erfolgreich
      abgeschlossen hast und anschließend einen Freiwilligendienst mit einem Gesamtumfang
      von  mindestens  600  Stunden  absolvierst,  kannst  du  ebenfalls  im  Anschluss  direkt  die
      Ausbildung als Erzieher*in beginnen







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