Page 20 - u27 INFOHEFT 2023_24
P. 20
Freiwilligendienst und Schule
FACHHOCHSCHULREIFE
Du kannst mit deinem Freiwilligendienst den prak?schen Teil der Fachhochschulreife
erlangen. Das ist besonders interessant für alle jugendlichen Freiwilligen, die nach der 11.
Klasse das Gymnasium verlassen oder die Abiturprüfungen nicht bestanden haben.
Voraussetzung ist, dass du den schulischen Teil der Fachhochschulreife bereits absolviert
hast. Dies ist nach erfolgreichem Abschluss von mindestens zwei Kurshalbjahren in der
Abiturstufe (entspricht der 11. Klasse am Gymnasium) der Fall.
Wich?g: Dein FSJ/BFD muss dann mindestens zwölf Monate dauern und du darfst
höchstens 20 Tage während deines Freiwilligendienstes krank sein. Wenn du häufiger
krank bist, müsstest du deinen Freiwilligendienst entsprechend verlängern. Die 30
Urlaubstage und die 25 Seminartage werden nicht als Fehltage gezählt.
Wenn du vor dem Freiwilligendienst ein längeres Prak?kum in einer sozialen Einrichtung
absolviert hast, kann dies u.U. mit angerechnet werden – dann müsste der
Freiwilligendienst nicht zwangsläufig 12 Monate dauern. Bi?e besprich dich dazu mit dem
Landesschulamt.
Als Nachweis für den prak?schen Teil der Fachhochschulreife benö?gst du eine
gesonderte Bestä?gung vom Caritasverband, die du nach Abschluss deines Dienstes
erhältst (vorher ist das nicht möglich). Bi?e wende dich rechtzei?g an uns, wenn du solch
ein Dokument benö?gst.
Weitere Infos zu diesem Thema findest du auf der Website des Landesschulamtes in
Sachsen-Anhalt: h?ps://landesschulamt.sachsen-anhalt.de/behoerde/schulfachliche-
beratung/erwerb-der-fachhochschulreife
ZUGANG ZUR ERZIEHER*INNEN?AUSBILDUNG
Wer in Sachsen-Anhalt eine Ausbildung als Erzieher*in beginnen möchte, muss vorher
eine zweijährige Ausbildung zum/zur Sozialassistent*in oder Kinderpfleger*in
absolvieren. Hier bietet ein Freiwilligendienst aber u.U. die Möglichkeit, direkt in die
Ausbildung einzusteigen:
1. Wenn du die allgemeine Hochschulreife (Abitur) hast, kannst du nach einem einjährigen
Freiwilligendienst im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Kita, Schule, Jugendclub)
direkt die Ausbildung als Erzieher*in beginnen. Voraussetzung ist auch hier, dass der
Freiwilligendienst mind. 12 Monate dauert (ggf. können auch hier vorherige Prak?ka
angerechnet werden – dies bi?e mit der zuständigen Schule besprechen). Regelungen zu
Krankheitstagen wie bei der Fachhochschulreife gelten hier nicht.
2. Wenn du bereits eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich
abgeschlossen hast und anschließend einen Freiwilligendienst mit einem Gesamtumfang
von mindestens 600 Stunden absolvierst, kannst du ebenfalls im Anschluss direkt die
Ausbildung als Erzieher*in beginnen
19