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Wir  achten  bei  diesen  Themen  auf  eine  sensible  und  auf  die  Teilnehmer*innen
      ausgerichtete Methodenauswahl. Auf persönliche und individuelle Bedürfnisse versuchen
      wir  vertrauensvoll  einzugehen.  Nach  der  Teilnahme  an  der  Schulung  erhältst  du  ein
      Zer?fikat,  das  du  für  spätere  Bewerbungen  nutzen  kannst.  Nähere  Infos  zur  Schulung
      bekommst du in der ersten Seminarwoche.
      Rücksichtnahme in den Seminaren: Auch im Rahmen der Seminarwochen achten wir auf
      verschiedene Aspekte von Schutz (u.a. nach Geschlechtern getrennte Schlafzimmer) und
      einen  grundsätzlichen  respektvollen  Umgang  miteinander.  Diese  und  andere  Punkte
      findest du im Dokument „Präven?on sexualisierte Gewalt im Bereich Freiwilligendienste“
      im Downloadbereich unserer Webseite.

      Sollten  dir  Grenzverletzungen  im  Rahmen  deines  Freiwilligendienstes  auffallen,  melde
      dich  bi?e  bei  uns  oder  bei  der  Präven?onsbeau?ragten  des  Caritasverbandes  für  das
      Bistum Magdeburg e.V., Frau Erbring: susanna.erbring@caritas-magdeburg.de, Tel.: 0391
      6053-238


      Was sonst noch wich?g ist


      ABMAHNUNG
      Eine Abmahnung kann erhoben werden, wenn es zu Pflichtverstößen oder erheblichen
      Differenzen  in  der  Einsatzstelle  oder  im  Seminar  kommt  (z.B.  Unpünktlichkeit,
      unsachgemäßer  Umgang  mit  Betreuten/Klient*innen,  unentschuldigtes  Fernbleiben,
      Missachtung der Hausordnung). Wenn du eine Abmahnung erhältst, ist dies vergleichbar
      mit der Gelben Karte beim Fußball: Du erhältst eine dokumen?erte Verwarnung, die aber
      erst  mal  noch  keine  Konsequenzen  hat.  Allerdings  führt  eine  zweite  Abmahnung  aus
      demselben Grund i.d.R. zur Kündigung.
      Eine  Abmahnung  wird  vom  Caritasverband  in  Zusammenarbeit  mit  der  Einsatzstelle
      ausgesprochen.  Im  BFD  wird  aus  rechtlichen  Gründen  von  "schri?licher  Ermahnung"
      gesprochen, die Bedeutung bleibt jedoch die gleiche.

      ARBEITSKLEIDUNG
      In Einrichtungen, in denen eine persönliche Schutzkleidung von der Berufsgenossenscha?
      vorgeschrieben  ist  (z.  B.  Krankenhaus),  ist  die  Einrichtung  dafür  verantwortlich,  diese
      bereitzustellen und regelmäßig zu reinigen.















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