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AUFGABENBEREICHE UND TÄTIGKEITEN IM FREIWILLIGENDIENST
Die Tä?gkeiten der Freiwilligen orien?eren sich an den Maßstäben, die im Gesetz zur
Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) und im Gesetz über den Bundesfrei-
willigendienst bzw. in den Förderrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt und des
Europäischen Sozialfond geregelt sind. Das heißt:
„Für eine Tä?gkeit im Rahmen eines Jugendfreiwilligendienstes im Sinne dieses Geset-
zes sind die Arbeitsschutzbes?mmungen und das Bundesurlaubsgesetz entsprechend
anzuwenden. Für Schäden bei der Ausübung ihrer Tä?gkeit ha?en Freiwillige nur wie
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ (Jugendfreiwilligendienstegesetz).
„Im BFD und bei den Jugendfreiwilligendiensten (JFD) wird die Arbeitsmarktneutralität
durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt“ (Stellungnahme der Bundesregierung,
03.06.2013).
Diese Aussagen bedeuten, dass Freiwillige keine sozialversicherungspflich?gen
Arbeitsverhältnisse ersetzen dürfen (Arbeitsmarktneutralität). Den Freiwilligen sollte
ermöglicht wer- den, Einblick in die verschiedenen Bereiche der Einrichtung zu erhalten.
Eine unverzichtbare Voraussetzung für das Tä?gwerden der Freiwilligen ist die gezielte
fachliche Anleitung und die kon?nuierliche Begleitung durch das Fachpersonal. Mit
zunehmender Sicherheit können den Freiwilligen Aufgaben mit mehr Eigenverantwortung
übertragen werden. Eine wich?ge Voraussetzung für das Gelingen des Freiwilligen
Sozialen Jahres ist die Aufnahme der Freiwilligen als Mitglied im Team. Die Teilnahme an
Team- und Fallbesprechungen sollte zur kon?nuierlichen Reflexion gewährleistet sein und
den Freiwilligen ermöglichen, den Kontext der eigenen Tä?gkeiten zu erfassen. Wenn in
der Einrichtung Supervision angeboten wird, sollte geprü? werden, ob die Teilnahme der
Freiwilligen möglich ist.
Im Folgenden werden Tä?gkeiten aufgezeigt, die nach Einsatzstellenbereichen geordnet
sind. Diese sind aus dem Freiwilligendienste-Handbuch der katholischen Trägergruppe
entnommen. Das vollständige Handbuch findest du im Downloadbereich auf www.mein-
jahr-caritas.de (Für Einsatzstellen/Einsatzstellenhandbuch).
Pädagogisch-erzieherische Tä?gkeiten
Erlaubte pädagogisch-erzieherische Tä?gkeiten
Die im Anschluss genannten pädagogisch-erzieherischen Tä?gkeiten können bei der
Arbeit mit Erwachsenen, Jugendlichen, mit Kindern, mit Einzelnen oder mit Gruppen in
den unterschiedlichen Aufgabenfeldern sta?inden.
Mithilfe und Unterstützung des Fachpersonals bei:
- täglicher Arbeit z. B. in der Kita bei Spielangeboten, Basteln, Freispiel
- Tagesgestaltung
- Betreuungsaufgaben
- einfachen pflegerischen Aufgaben
- den Bereichen Hygiene, Sicherheit, Ordnung
- Hausaufgabenbetreuung 22