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AUFGABENBEREICHE UND TÄTIGKEITEN IM FREIWILLIGENDIENST


        Die Tä?gkeiten der Freiwilligen orien?eren sich an den Maßstäben, die im Gesetz zur
        Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) und im Gesetz über den Bundesfrei-
        willigendienst  bzw.  in  den  Förderrichtlinien  des  Landes  Sachsen-Anhalt  und  des
        Europäischen Sozialfond geregelt sind. Das heißt:
        „Für eine Tä?gkeit im Rahmen eines Jugendfreiwilligendienstes im Sinne dieses Geset-
        zes sind die Arbeitsschutzbes?mmungen und das Bundesurlaubsgesetz entsprechend
        anzuwenden. Für Schäden bei der Ausübung ihrer Tä?gkeit ha?en Freiwillige nur wie
        Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ (Jugendfreiwilligendienstegesetz).
        „Im BFD und bei den Jugendfreiwilligendiensten (JFD) wird die Arbeitsmarktneutralität
        durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt“ (Stellungnahme der Bundesregierung,
        03.06.2013).


       Diese  Aussagen  bedeuten,  dass  Freiwillige  keine  sozialversicherungspflich?gen
       Arbeitsverhältnisse  ersetzen  dürfen  (Arbeitsmarktneutralität).  Den  Freiwilligen  sollte
       ermöglicht wer- den, Einblick in die verschiedenen Bereiche der Einrichtung zu erhalten.
       Eine unverzichtbare Voraussetzung für das Tä?gwerden der Freiwilligen ist die gezielte
       fachliche  Anleitung  und  die  kon?nuierliche  Begleitung  durch  das  Fachpersonal.  Mit
       zunehmender Sicherheit können den Freiwilligen Aufgaben mit mehr Eigenverantwortung
       übertragen  werden.  Eine  wich?ge  Voraussetzung  für  das  Gelingen  des  Freiwilligen
       Sozialen Jahres ist die Aufnahme der Freiwilligen als Mitglied im Team. Die Teilnahme an
       Team- und Fallbesprechungen sollte zur kon?nuierlichen Reflexion gewährleistet sein und
       den Freiwilligen ermöglichen, den Kontext der eigenen Tä?gkeiten zu erfassen. Wenn in
       der Einrichtung Supervision angeboten wird, sollte geprü? werden, ob die Teilnahme der
       Freiwilligen möglich ist.
       Im Folgenden werden Tä?gkeiten aufgezeigt, die nach Einsatzstellenbereichen geordnet
       sind.  Diese  sind  aus  dem  Freiwilligendienste-Handbuch  der  katholischen  Trägergruppe
       entnommen. Das vollständige Handbuch findest du im Downloadbereich auf www.mein-
       jahr-caritas.de (Für Einsatzstellen/Einsatzstellenhandbuch).



       Pädagogisch-erzieherische Tä?gkeiten
       Erlaubte pädagogisch-erzieherische Tä?gkeiten
       Die  im  Anschluss  genannten  pädagogisch-erzieherischen  Tä?gkeiten  können  bei  der
       Arbeit mit Erwachsenen, Jugendlichen, mit Kindern, mit Einzelnen oder mit Gruppen in
       den unterschiedlichen Aufgabenfeldern sta?inden.
       Mithilfe und Unterstützung des Fachpersonals bei:
       - täglicher Arbeit z. B. in der Kita bei Spielangeboten, Basteln, Freispiel
       - Tagesgestaltung
       - Betreuungsaufgaben
       - einfachen pflegerischen Aufgaben
       - den Bereichen Hygiene, Sicherheit, Ordnung
       - Hausaufgabenbetreuung                                                  22
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