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SCHULPFLICHT
Im Land Sachsen-Anhalt gibt es eine zwöl?ährige Schulpflicht (neun Jahre an einer
allgemeinbildenden Schule und drei Jahre an einer berufsbildenden Schule). Leisten junge
Menschen einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst, ruht die Schulpflicht.
Wenn du noch minderjährig bist und deinen Freiwilligendienst vorzei?g beendest, musst du
dich bei einer berufsbildenden Schule anmelden, da die Schulpflicht dann nicht mehr ruht.
Dies gilt auch bei unentschuldigtem Fehlen während des Freiwilligendienstes.
Präven?on von sexualisierter Gewalt
Das Wohlergehen und die Sicherheit der Freiwilligen und der Menschen in den
Einsatzstellen steht bei unserer Arbeit im Mi?elpunkt. Dabei stehen in den Einsatzstellen
sowie in den Seminaren die Bedürfnisse der einzelnen Personen im Fokus. Es herrscht eine
Atmosphäre der Offenheit und des Respekts. Die meisten Einsatzstellen haben ein
Schutzkonzept. Bi?e erkundige dich danach und beachte die Regelungen.
Der Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. hat ein ins?tu?onelles Schutzkonzept für
Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedür?ige Erwachsene erarbeitet, das Grundlage
für unsere Arbeit ist. Dieses ist auf unserer Webseite im Downloadbereich (www.mein-jahr-
caritas.de/downloadbereich) nachzulesen.
Konkret erkennbar wird der Schutzgedanke in folgenden Bereichen:
Erweitertes Führungszeugnis: Alle Freiwilligen müssen ein aktuelles erweitertes
Führungszeugnis (eFZ) vorlegen. Das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate sein.
Die Ausstellung ist normalerweise mit Kosten verbunden, Freiwilligendienstleistende sind
jedoch von diesen Kosten befreit. Als Nachweis dafür wird ein Formular benö?gt, das mit
der Vereinbarung verschickt wird. Es reicht, wenn du das eFZ deiner Einsatzstelle vorzeigst
und diese uns über dessen Inhalte informiert.
Selbstauskun?serklärung: Alle Freiwilligen unterschreiben in einer
Selbstauskun?serklärung dafür, dass sie nicht wegen einer stra?aren sexualbezogenen
Handlung verurteilt worden sind und auch aktuell kein Ermi?lungs- bzw.
Voruntersuchungsverfahren gegen sie läu?.
Verhaltenskodex: Die persönlichen Regeln des Miteinanders (u.a. respektvoller Umgang
miteinander) findest du im Verhaltenskodex, den du am Anfang deines Freiwilligendienstes
unterschreibst.
Präven?onsschulung: Fragen rund um das Thema Nähe und Distanz in der Einsatzstelle
begleiten uns durch die Seminarwochen. In der zweiten Seminarwoche nehmen alle
Freiwilligen an einer Schulung „Präven?on gegen sexualisierte Gewalt“ teil. Hier erfährst du
u.a., welche Hilfe- und Unterstützungsangebote es gibt. Sollten Freiwillige später in den
Freiwilligendienst starten oder das Seminar krankheitsbedingt verpassen, werden
Nachholtermine für die Präven?onsschulung angeboten. Die Teilnahme ist für alle
verpflichtend.
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