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SCHULPFLICHT
      Im  Land  Sachsen-Anhalt  gibt  es  eine  zwöl?ährige  Schulpflicht  (neun  Jahre  an  einer
      allgemeinbildenden Schule und drei Jahre an einer berufsbildenden Schule). Leisten junge
      Menschen einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst, ruht die Schulpflicht.
      Wenn du noch minderjährig bist und deinen Freiwilligendienst vorzei?g beendest, musst du
      dich bei einer berufsbildenden Schule anmelden, da die Schulpflicht dann nicht mehr ruht.
      Dies gilt auch bei unentschuldigtem Fehlen während des Freiwilligendienstes.


      Präven?on von sexualisierter Gewalt


      Das  Wohlergehen  und  die  Sicherheit  der  Freiwilligen  und  der  Menschen  in  den
      Einsatzstellen steht bei unserer Arbeit im Mi?elpunkt. Dabei stehen in den Einsatzstellen
      sowie in den Seminaren die Bedürfnisse der einzelnen Personen im Fokus. Es herrscht eine
      Atmosphäre  der  Offenheit  und  des  Respekts.  Die  meisten  Einsatzstellen  haben  ein
      Schutzkonzept. Bi?e erkundige dich danach und beachte die Regelungen.
      Der Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. hat ein ins?tu?onelles Schutzkonzept für
      Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedür?ige Erwachsene erarbeitet, das Grundlage
      für unsere Arbeit ist. Dieses ist auf unserer Webseite im Downloadbereich (www.mein-jahr-
      caritas.de/downloadbereich) nachzulesen.
      Konkret erkennbar wird der Schutzgedanke in folgenden Bereichen:
      Erweitertes  Führungszeugnis:  Alle  Freiwilligen  müssen  ein  aktuelles  erweitertes
      Führungszeugnis (eFZ) vorlegen. Das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate sein.
      Die Ausstellung ist normalerweise mit Kosten verbunden, Freiwilligendienstleistende sind
      jedoch von diesen Kosten befreit. Als Nachweis dafür wird ein Formular benö?gt, das mit
      der Vereinbarung verschickt wird. Es reicht, wenn du das eFZ deiner Einsatzstelle vorzeigst
      und diese uns über dessen Inhalte informiert.
      Selbstauskun?serklärung:   Alle   Freiwilligen   unterschreiben   in   einer
      Selbstauskun?serklärung  dafür,  dass  sie  nicht  wegen  einer  stra?aren  sexualbezogenen
      Handlung  verurteilt  worden  sind  und  auch  aktuell  kein  Ermi?lungs-  bzw.
      Voruntersuchungsverfahren gegen sie läu?.
      Verhaltenskodex:  Die  persönlichen  Regeln  des  Miteinanders  (u.a.  respektvoller  Umgang
      miteinander) findest du im Verhaltenskodex, den du am Anfang deines Freiwilligendienstes
      unterschreibst.
      Präven?onsschulung: Fragen rund um das Thema Nähe und Distanz in der Einsatzstelle
      begleiten  uns  durch  die  Seminarwochen.  In  der  zweiten  Seminarwoche  nehmen  alle
      Freiwilligen an einer Schulung „Präven?on gegen sexualisierte Gewalt“ teil. Hier erfährst du
      u.a., welche Hilfe- und Unterstützungsangebote es gibt. Sollten Freiwillige später in den
      Freiwilligendienst  starten  oder  das  Seminar  krankheitsbedingt  verpassen,  werden
      Nachholtermine  für  die  Präven?onsschulung  angeboten.  Die  Teilnahme  ist  für  alle
      verpflichtend.



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