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TASCHENGELD
- Im Freiwilligendienst gibt es weder Lohn noch Gehalt. Allen Freiwilligen wird
anstatt dessen ein Taschengeld ausgezahlt.
- Im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst unter 27 Jahre
erhalten die Freiwilligen:
o 330,00 € Taschengeld, inkl. Zuschüssen für Unterkunft und Verpflegung (auch
für die Zeit des Urlaubs und der Seminare).
o eine Sozialversicherung, einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen
Unfallversicherung (die Beiträge zur Sozialversicherung werden vom Träger der
Freiwilligendienste für dich abgeführt).
- Die Überweisung des Taschengeldes erfolgt immer am Ende des Monats und wird
vom Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. ausgeführt. Die Auszahlung
des Taschengeldes erfolgt nur, wenn alle angeforderten Unterlagen (von allen
Parteien unterschriebene Vereinbarung, Personalfragebogen,
Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse,
Sozialversicherungsnummer und Steuer-ID) bis zum 10. des Monats beim
Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. bei Claudia Prausner eingegangen
sind. Eine Information, welche Unterlagen wir noch benötigen, bekommst du
per Post zugeschickt bzw. liegt dir mit der Checkliste der Vereinbarung vor.
Bei Fragen zur Überweisung des Taschengeldes wendest du dich bitte an Claudia
Prausner (siehe Ansprechpartner*innen auf Seite 4).
TÄTIGKEITEN
- Einige Tätigkeiten dürfen von Freiwilligen aus rechtlichen Gründen nicht
ausgeführt werden. Detaillierte Infos zu erlaubten und unerlaubten Tätigkeiten
findest du im Kapitel -> „Tätigkeiten in den Einsatzbereichen“.
TEILDIENST
- In der Regel ist die Dienstzeit im Freiwilligendienst „am Stück“ zu leisten.
Freiwillige dürfen aber auch im Teildienst eingesetzt werden. Die Arbeit in
Teildiensten ist dadurch gekennzeichnet, dass diese nach dem jeweiligen Dienst
für einen längeren Zeitraum von mehreren Stunden unterbrochen wird und dann
eine erneute Arbeitsphase beginnt.
- Bestimmte Punkte sind bei Teildiensten zu beachten: Es muss ein Einverständnis
zwischen Einsatzstelle und Freiwilligem/Freiwilliger über das Arbeiten in
Teildiensten geben. Über die Regelung, in welchem Umfang Teildienste zu
leisten sind, muss eine Absprache erfolgen. Die Freiwilligen dürfen anderen
Mitarbeiter*innen gegenüber nicht schlechter gestellt werden.
ÜBERSTUNDEN/MINUSSTUNDEN
- Es sind keine Überstunden im Freiwilligendienst vorgesehen. Sie werden nicht
bezahlt, können aber „abgebummelt“ werden. Falls du Überstunden machen
sollst, musst du vorher seitens der Einrichtung dazu um dein Einverständnis
gebeten werden.
- Es ist nicht vorgesehen, Minusstunden entstehen zu lassen. Falls sie doch
entstehen, sollten sie so schnell wie möglich ausgeglichen werden. Minusstunden
sind ein Abmahnungsgrund.
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