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TASCHENGELD
           - Im Freiwilligendienst gibt es weder Lohn noch Gehalt. Allen Freiwilligen wird
             anstatt dessen ein Taschengeld ausgezahlt.
           - Im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst unter 27 Jahre
             erhalten die Freiwilligen:
             o 330,00 € Taschengeld, inkl. Zuschüssen für Unterkunft und Verpflegung (auch
                für die Zeit des Urlaubs und der Seminare).
             o eine Sozialversicherung, einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen
                Unfallversicherung (die Beiträge zur Sozialversicherung werden vom Träger der
                Freiwilligendienste für dich abgeführt).
           - Die Überweisung des Taschengeldes erfolgt immer am Ende des Monats und wird
             vom Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. ausgeführt. Die Auszahlung
             des Taschengeldes erfolgt nur, wenn alle angeforderten Unterlagen (von allen
             Parteien unterschriebene Vereinbarung, Personalfragebogen,
             Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse,
             Sozialversicherungsnummer und Steuer-ID) bis zum 10. des Monats beim
             Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. bei Claudia Prausner eingegangen
             sind. Eine Information, welche Unterlagen wir noch benötigen, bekommst du
             per Post zugeschickt bzw. liegt dir mit der Checkliste der Vereinbarung vor.
             Bei Fragen zur Überweisung des Taschengeldes wendest du dich bitte an Claudia
             Prausner (siehe Ansprechpartner*innen auf Seite 4).

         TÄTIGKEITEN
           - Einige Tätigkeiten dürfen von Freiwilligen aus rechtlichen Gründen nicht
             ausgeführt werden. Detaillierte Infos zu erlaubten und unerlaubten Tätigkeiten
             findest du im Kapitel -> „Tätigkeiten in den Einsatzbereichen“.

         TEILDIENST
           - In der Regel ist die Dienstzeit im Freiwilligendienst „am Stück“ zu leisten.
             Freiwillige dürfen aber auch im Teildienst eingesetzt werden. Die Arbeit in
             Teildiensten ist dadurch gekennzeichnet, dass diese nach dem jeweiligen Dienst
             für einen längeren Zeitraum von mehreren Stunden unterbrochen wird und dann
             eine erneute Arbeitsphase beginnt.
           - Bestimmte Punkte sind bei Teildiensten zu beachten: Es muss ein Einverständnis
             zwischen Einsatzstelle und Freiwilligem/Freiwilliger über das Arbeiten in
             Teildiensten geben. Über die Regelung, in welchem Umfang Teildienste zu
             leisten sind, muss eine Absprache erfolgen. Die Freiwilligen dürfen anderen
             Mitarbeiter*innen gegenüber nicht schlechter gestellt werden.

         ÜBERSTUNDEN/MINUSSTUNDEN
           - Es sind keine Überstunden im Freiwilligendienst vorgesehen. Sie werden nicht
             bezahlt, können aber „abgebummelt“ werden. Falls du Überstunden machen
             sollst, musst du vorher seitens der Einrichtung dazu um dein Einverständnis
             gebeten werden.
           - Es ist nicht vorgesehen, Minusstunden entstehen zu lassen. Falls sie doch
             entstehen, sollten sie so schnell wie möglich ausgeglichen werden. Minusstunden
             sind ein Abmahnungsgrund.
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