Page 17 - u27 INFOHEFT 2019_20_ohne Beschnitt
P. 17
- Wenn du eher nach Hause geschickt wirst, weil z. B. gerade nicht viel zu tun ist,
sprich bitte gleich ab, was mit den entstehenden Minusstunden passiert bzw.
wann du sie nacharbeiten sollst!
URLAUB
- Alle Freiwilligen, die zu Beginn des FSJ/BFD unter 18 Jahre alt sind, haben 27
Urlaubstage, alle anderen 26 Tage. Du solltest deine Urlaubspläne so schnell wie
möglich mit deiner Einsatzstelle besprechen und planen. Es gibt keinen Anspruch
auf einen bestimmten Urlaubszeitpunkt, vielmehr musst du den Urlaub wie in der
jeweiligen Einsatzstelle üblich rechtzeitig einreichen und auf die Bewilligung warten.
- Während der Seminarzeit darfst du keinen Urlaub nehmen. Melde dich umgehend
beim Caritasverband, wenn es eine Überschneidung mit den Terminen gibt.
- Du musst deinen Urlaub innerhalb der Zeit deines Freiwilligendienstes nehmen, es
wird kein Urlaub ausgezahlt.
- In manchen Einsatzstellen gibt es Schließzeiten, in denen alle Mitarbeiter*innen
Urlaub nehmen müssen (z.B. Kitas, Schulen).
- Die Planung des Urlaubs übernimmt deine Einsatzstelle, nicht der Caritasverband.
- In manchen Situationen musst du für Bewerbungsgespräche Urlaub nehmen.
-> siehe „Bewerbungen“
- Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % haben nach
§ 208 Abs. 1 SGB IX einen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage im Kalenderjahr.
Dieser muss unter Vorlage des Nachweises beim Referat Freiwilligendienste beantragt
werden.
- Sonderurlaubstage (z.B. bei Trauerfällen) sind für Freiwillige grundsätzlich nicht
vorgesehen, du solltest gegenüber deinen Kolleg*innen in deiner Einsatzstelle
allerdings nicht schlechter gestellt sein.
VEREINBARUNG
- Deine Vereinbarung wurde dir vor Beginn deines Freiwilligendienstes ausgestellt
und regelt alle Modalitäten zu deinem Freiwilligendienst.
- Die Vereinbarung muss von folgenden Personen/Institutionen unterschrieben werden:
o Freiwillige*r
o Bei Minderjährigen: Erziehungsberechtigte
o Einsatzstelle, ggf. auch Einsatzstellenträger
o Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V.
o Nur im BFD: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
- Du erhältst eine Ausfertigung der Vereinbarung. Wichtig: Bitte bewahre sie an einem
Ort auf, an der du sie auch wiederfindest!
VERSICHERUNG
- Während deines Freiwilligendienstes werden vom Caritasverband für das Bistum
Magdeburg die Sozialversicherungsbeiträge und die Beiträge zur Krankenversicherung
für dich gezahlt.
- Außerdem bist du für die Arbeitszeit in deiner Einsatzstelle und im Seminar über
die Berufsgenossenschaft deiner Einsatzstelle unfallversichert. Das gilt auch für
deine Wege zum Arbeitsplatz.
16