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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Bis zum 42. Krankheitstag bekommst du dein Taschengeld normal überwiesen. Ab dem 43.
Krankentag aus demselben Krankheitsgrund wird die Zahlung eingestellt. Du hast die Mög-
lichkeit, dich bei deiner Krankenkasse zu melden und einen Teil des Taschengeldes von der
Krankenkasse zu bekommen. Dafür bekommst du von deinem Arzt einen Auszahlschein,
den du zu deiner Krankenkasse schicken musst. Daraufhin überweist dir die Krankenkasse
das Geld. In der Regel ist es nur ein Anteil des Taschengeldes, den du von der Krankenkasse
ausgezahlt bekommst.
„Kind-krank“-Regelung/Kinderkrankengeld
Falls dein Kind krank ist und du mit zu Hause bleiben musst, gilt die Entgeltfortzahlung
über die Krankenkasse ab dem ersten Krankentag. Das heißt, dein Taschengeld wird ab
dem ersten „Kind-krank“-Tag reduziert. Einen Teil des Geldes bekommst du (bei Beantra-
gung) von deiner Krankenkasse erstattet. Dieses Kinderkrankengeld kann für bis zu 10 Tage
pro Kalenderjahr beantragt werden. Falls du allein erziehend sein solltest, steigt mit dem
Einverständnis des anderen Elternteils und auf Rücksprache mit der Krankenkasse das Kin-
derkrankengeld auf 20 Tage pro Kalenderjahr.
Du musst das Original des Krankenscheines ausgefüllt an deine Krankenkasse schicken und
eine Kopie davon schickst du an uns, Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V., Lan-
ger Weg 65-66, 39112 Magdeburg.
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