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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

       Bis zum 42. Krankheitstag bekommst du dein Taschengeld normal überwiesen. Ab dem 43.
       Krankentag aus demselben Krankheitsgrund wird die Zahlung eingestellt. Du hast die Mög-
       lichkeit, dich bei deiner Krankenkasse zu melden und einen Teil des Taschengeldes von der
       Krankenkasse zu bekommen. Dafür bekommst du von deinem Arzt einen Auszahlschein,
       den du zu deiner Krankenkasse schicken musst. Daraufhin überweist dir die Krankenkasse
       das Geld. In der Regel ist es nur ein Anteil des Taschengeldes, den du von der Krankenkasse
       ausgezahlt bekommst.

       „Kind-krank“-Regelung/Kinderkrankengeld

       Falls dein Kind krank ist und du mit zu Hause bleiben musst, gilt die Entgeltfortzahlung
       über die Krankenkasse ab dem ersten Krankentag. Das heißt, dein Taschengeld wird ab
       dem ersten „Kind-krank“-Tag reduziert. Einen Teil des Geldes bekommst du (bei Beantra-
       gung) von deiner Krankenkasse erstattet. Dieses Kinderkrankengeld kann für bis zu 10 Tage
       pro Kalenderjahr beantragt werden. Falls du allein erziehend sein solltest, steigt mit dem
       Einverständnis des anderen Elternteils und auf Rücksprache mit der Krankenkasse das Kin-
       derkrankengeld auf 20 Tage pro Kalenderjahr.
       Du musst das Original des Krankenscheines ausgefüllt an deine Krankenkasse schicken und
       eine Kopie davon schickst du an uns, Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V., Lan-
       ger Weg 65-66, 39112 Magdeburg.




































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