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Was ist bei einer erkrankung zu tun?
Eine Erkrankung ist kein Kündigungsgrund! Die Zeit deiner Erkrankung brauchst du nicht
nachzuarbeiten. Bitte gehe verantwortungsvoll mit dir, deinen Kolleg*innen in der Einsatz-
stelle und den Patient*innen/Kindern/Klient*innen/Bewohner*innen um und besuche ei-
nen Arzt bei einer Erkrankung! Während der Zeit, in der du krankgeschrieben bist, solltest
du dich schonen und nichts tun, was deiner Genesung im Wege steht (den Diskobesuch
solltest du also verschieben, bis du wieder gesund bist).
Grundsätzliches
Du hast einen geplanten Arzt- - Du gibst in deiner Einsatzstelle frühzeitig Bescheid,
besuch/eine Operation: wann du zur Behandlung musst.
Du merkst während der Ar- - Du gehst sofort zu deinem/deiner Anleiter*in oder
beitszeit, dass es dir nicht gut einer anderen Fachkraft und sagst, dass es dir
geht: nicht gut geht und schilderst, was los ist (Übelkeit,
Kopfschmerz etc.)
- Falls du gleich einen Arzt aufsuchen möchtest,
kannst du das tun. Anschließend rufst du in deiner
Einsatzstelle an und sagst, wann du voraussichtlich
wieder im Dienst sein wirst.
Du bist krank und kannst des- - Wenn du merkst, dass du deinen Dienst in der Ein-
halb nicht zur Arbeit in der satzstelle nicht antreten kannst (z.B. bei Durchfall,
Einsatzstelle erscheinen: Erbrechen, Fieber, Grippe etc.) rufst du entweder
am Vortag oder vor deinem Dienstbeginn in der
Einsatzstelle an und meldest deinen Krankenstand.
- Du solltest noch am selben Tag einen Arzt aufsu-
chen und dich behandeln lassen.
- Du musst deine Einsatzstelle nach dem Arztbesuch
(bzw. am ersten Krankheitstag) informieren, wie
lang du voraussichtlich krankgeschrieben bist.
Du bist krank und kannst des- - Wenn du vor der Seminarwoche krank wirst oder
halb nicht am Seminar teil- merkst, dass es dir nicht gut geht, rufst du am
nehmen: Montag bis 10:00 Uhr in unserem Büro (-> siehe
Seite 4) an und gibst Bescheid.
- Wenn du während der Seminarwoche krank wirst,
suchen wir im Notfall einen Arzt/ein Krankenhaus
auf oder du fährst nach Hause und suchst dort
einen Arzt auf.
- Wenn du einen regelmäßigen oder geplanten Arzt-
besuch hast, gib uns frühzeitig Bescheid (mind.
zwei Wochen vor der Seminarwoche). Dann versu-
chen wir eine Lösung zu finden.
17 Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist in jedem dieser Fälle notwendig!