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Was ist bei einer erkrankung zu tun?



       Eine Erkrankung ist kein Kündigungsgrund! Die Zeit deiner Erkrankung brauchst du nicht
       nachzuarbeiten. Bitte gehe verantwortungsvoll mit dir, deinen Kolleg*innen in der Einsatz-
       stelle und den Patient*innen/Kindern/Klient*innen/Bewohner*innen um und besuche ei-
       nen Arzt bei einer Erkrankung! Während der Zeit, in der du krankgeschrieben bist, solltest
       du dich schonen und nichts tun, was deiner Genesung im Wege steht (den Diskobesuch
       solltest du also verschieben, bis du wieder gesund bist).

       Grundsätzliches

        Du hast einen geplanten Arzt- - Du gibst in deiner Einsatzstelle frühzeitig Bescheid,
        besuch/eine Operation:      wann du zur Behandlung musst.
        Du  merkst  während  der  Ar- - Du gehst sofort zu deinem/deiner Anleiter*in oder
        beitszeit, dass es dir nicht gut    einer anderen Fachkraft und sagst, dass es dir
        geht:                       nicht gut geht und schilderst, was los ist (Übelkeit,
                                    Kopfschmerz etc.)
                                  - Falls du gleich einen Arzt aufsuchen möchtest,
                                    kannst du das tun. Anschließend rufst du in deiner
                                    Einsatzstelle an und sagst, wann du voraussichtlich
                                    wieder im Dienst sein wirst.
        Du bist krank und kannst des- - Wenn du merkst, dass du deinen Dienst in der Ein-
        halb  nicht  zur  Arbeit  in  der    satzstelle nicht antreten kannst (z.B. bei Durchfall,
        Einsatzstelle erscheinen:    Erbrechen, Fieber, Grippe etc.) rufst du entweder
                                    am Vortag oder vor deinem Dienstbeginn in der
                                    Einsatzstelle an und meldest deinen Krankenstand.
                                  - Du solltest noch am selben Tag einen Arzt aufsu-
                                    chen und dich behandeln lassen.
                                  - Du musst deine Einsatzstelle nach dem Arztbesuch
                                    (bzw. am ersten Krankheitstag) informieren, wie
                                    lang du voraussichtlich krankgeschrieben bist.
        Du bist krank und kannst des- - Wenn du vor der Seminarwoche krank wirst oder
        halb  nicht  am  Seminar  teil-   merkst, dass es dir nicht gut geht,  rufst du am
        nehmen:                     Montag bis 10:00 Uhr in unserem Büro (-> siehe
                                    Seite 4) an und gibst Bescheid.
                                  - Wenn du während der Seminarwoche krank wirst,
                                    suchen wir im Notfall einen Arzt/ein Krankenhaus
                                    auf oder du fährst nach Hause und suchst dort
                                    einen Arzt auf.
                                  - Wenn du einen regelmäßigen oder geplanten Arzt-
                                    besuch hast, gib uns frühzeitig Bescheid (mind.
                                    zwei Wochen vor der Seminarwoche). Dann versu-
                                    chen wir eine Lösung zu finden.

    17    Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist in jedem dieser Fälle notwendig!
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