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auFgabenbereicHe und tätigkeiten im FreiWilligendienst
Die Tätigkeiten der Freiwilligen orientieren sich an den Maßstäben, die im Gesetz zur
Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) und im Gesetz über den Bundesfrei-
willigendienst bzw. in den Förderrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt und des Europä-
ischen Sozialfond geregelt sind. Das heißt:
„Für eine Tätigkeit im Rahmen eines Jugendfreiwilligendienstes im Sinne dieses Geset-
zes sind die Arbeitsschutzbestimmungen und das Bundesurlaubsgesetz entsprechend
anzuwenden. Für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften Freiwillige nur wie
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ (Jugendfreiwilligendienstegesetz).
„Im BFD und bei den Jugendfreiwilligendiensten (JFD) wird die Arbeitsmarktneutralität
durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt“ (Stellungnahme der Bundesregierung,
03.06.2013).
Diese Aussagen bedeuten, dass Freiwillige keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsver-
hältnisse ersetzen dürfen (Arbeitsmarktneutralität). Den Freiwilligen sollte ermöglicht wer-
den, Einblick in die verschiedenen Bereiche der Einrichtung zu erhalten. Eine unverzichtba-
re Voraussetzung für das Tätigwerden der Freiwilligen ist die gezielte fachliche Anleitung
und die kontinuierliche Begleitung durch das Fachpersonal. Mit zunehmender Sicherheit
können den Freiwilligen Aufgaben mit mehr Eigenverantwortung übertragen werden. Eine
wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Freiwilligen Sozialen Jahres ist die Aufnahme
der Freiwilligen als Mitglied im Team. Die Teilnahme an Team- und Fallbesprechungen soll-
te zur kontinuierlichen Reflexion gewährleistet sein und den Freiwilligen ermöglichen, den
Kontext der eigenen Tätigkeiten zu erfassen. Wenn in der Einrichtung Supervision angebo-
ten wird, sollte geprüft werden, ob die Teilnahme der Freiwilligen möglich ist.
Im Folgenden werden Tätigkeiten aufgezeigt, die nach Einsatzstellenbereichen geordnet
sind. Diese sind aus dem Freiwilligendienste-Handbuch der katholischen Trägergruppe
entnommen. Das vollständige Handbuch findest du im Downloadbereich auf www.mein-
jahr-caritas.de (Für Einsatzstellen/Einsatzstellenhandbuch).
Pädagogisch-erzieherische Tätigkeiten
Erlaubte pädagogisch-erzieherische Tätigkeiten
Die im Anschluss genannten pädagogisch-erzieherischen Tätigkeiten können bei der Ar-
beit mit Erwachsenen, Jugendlichen, mit Kindern, mit Einzelnen oder mit Gruppen in den
unterschiedlichen Aufgabenfeldern stattfinden.
Mithilfe und Unterstützung des Fachpersonals bei:
- täglicher Arbeit z. B. in der Kita bei Spielangeboten, Basteln, Freispiel
- Tagesgestaltung
- Betreuungsaufgaben
- einfachen pflegerischen Aufgaben
- den Bereichen Hygiene, Sicherheit, Ordnung
- Hausaufgabenbetreuung
- Einüben lebenspraktischer Tätigkeiten (Aufstehen, Anziehen, Körperpflege, Umgang 20