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WEITERE BESCHEINIGUNGEN
      Wenn du eine Bestä?gung über deinen Freiwilligendienst z.B. für die Halbwaisenrente oder
      eine Verdienstbescheinigung für das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit benö?gst, gibt es
      dafür o? eigene Formulare. Bi?e sende uns diese zu, wir füllen diese gerne für dich aus und
      bestä?gen dir deinen Freiwilligendienst.
      Wenn  du  mit  dem  FSJ  bzw.  BFD  den  schulischen  Teil  der  Fachhochschulreife  absolvierst,
      benö?gst  du  ebenfalls  eine  gesonderte  Bestä?gung  vom  Caritasverband,  die  du  nach
      Abschluss deines Dienstes erhältst (vorher ist das nicht möglich). Bi?e wende dich rechtzei?g
      an uns, wenn du solch ein Dokument benö?gst.


      Krankheit

      Das  wich?gste  vorweg:  Jeder  Mensch  wird  mal  krank  –  das  kann  dir  auch  in  deinem
      Freiwilligendienst  passieren.  Du  musst  deswegen  kein  schlechtes  Gewissen  haben.  Viel
      wich?ger ist es, dass du verantwortungsvoll mit dir, deinen Kolleg*innen in der Einsatzstelle
      und den Menschen, um die du dich kümmerst, umgehst und bei einer Erkrankung zuhause
      bleibst! Eine Erkrankung ist kein Kündigungsgrund. Die Zeit deiner Erkrankung brauchst du
      nicht nachzuarbeiten.
      Während  deines  Freiwilligendienstes  werden  vom  Caritasverband  Sozialversicherungs-
      beiträge und die Beiträge zur Krankenversicherung für dich gezahlt, du bist also gesetzlich
      krankenversichert. Die Behandlungskosten beim Arzt werden damit von der Krankenkasse für
      dich übernommen.
      Wich?g  ist  es,  dass  du  dich  ordentlich  krankmeldest  und  deine  Arbeitsunfähigkeits-
      bescheinigung einreichst. Hier erfährst du dafür die rich?gen Schri?e.
      1. In der Einsatzstelle Bescheid geben.
      Wenn du krank bist, musst du dich vor Dienstbeginn in deiner Einsatzstelle abmelden bzw. im
      Falle eines Seminares bis Montagmi?ag beim Caritasverband. Bi?e mach das persönlich bei
      deinen Vorgesetzen bzw. deiner Anleitungsperson und nicht per whatsapp über FSJ-Kollegen.
      Informiere deine Einsatzstelle auch darüber, ab wann du wieder im Dienst bist. Wird die
      Krankschreibung verlängert, gilt das gleiche.
      Wenn du bei der Arbeit in der Einsatzstelle merkst, dass es dir nicht gut geht, sprich bi?e
      deinen Anleitung an. Wenn du nach Hause gehst, besprich bi?e vorher, ob du für den Rest
      des Tages eine Krankschreibung vorlegen sollst.
      Wenn du dich während eines Seminares krank fühlst, sprich bi?e deine Seminarleitung an.
      Manchmal helfen ein paar Stunden Ruhe, manchmal ist es aber auch sinnvoll, dass du nach
      Hause fährst und dich dort auskurierst.
      2. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen
      Dein Arzt bzw. deine Ärz?n wird dich bei einer Erkrankung für ein paar Tage krankschreiben.
      Während der Zeit, in der du krankgeschrieben bist, solltest du dich schonen und nichts tun,
      was deiner Genesung im Wege steht.
      Beim Arzt erhältst du i.d.R. nur eine Ausfer?gung der Krankschreibung, die für dich bes?mmt
      ist. Gleichzei?g wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: AU) elektronisch an deine
      Krankenkasse  übermi?elt,  wo  wir  sie  abrufen  können.  Dafür  musst  du  uns  das  Datum
      mi?eilen,  an  dem  die  AU  ausgestellt  wurde.  Wenn  du  auch  eine  Ausfer?gung  für  den
      Arbeitgeber erhältst, dann schicke diese bi?e dem Caritasverband zu.
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