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WEITERE BESCHEINIGUNGEN
Wenn du eine Bestä?gung über deinen Freiwilligendienst z.B. für die Halbwaisenrente oder
eine Verdienstbescheinigung für das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit benö?gst, gibt es
dafür o? eigene Formulare. Bi?e sende uns diese zu, wir füllen diese gerne für dich aus und
bestä?gen dir deinen Freiwilligendienst.
Wenn du mit dem FSJ bzw. BFD den schulischen Teil der Fachhochschulreife absolvierst,
benö?gst du ebenfalls eine gesonderte Bestä?gung vom Caritasverband, die du nach
Abschluss deines Dienstes erhältst (vorher ist das nicht möglich). Bi?e wende dich rechtzei?g
an uns, wenn du solch ein Dokument benö?gst.
Krankheit
Das wich?gste vorweg: Jeder Mensch wird mal krank – das kann dir auch in deinem
Freiwilligendienst passieren. Du musst deswegen kein schlechtes Gewissen haben. Viel
wich?ger ist es, dass du verantwortungsvoll mit dir, deinen Kolleg*innen in der Einsatzstelle
und den Menschen, um die du dich kümmerst, umgehst und bei einer Erkrankung zuhause
bleibst! Eine Erkrankung ist kein Kündigungsgrund. Die Zeit deiner Erkrankung brauchst du
nicht nachzuarbeiten.
Während deines Freiwilligendienstes werden vom Caritasverband Sozialversicherungs-
beiträge und die Beiträge zur Krankenversicherung für dich gezahlt, du bist also gesetzlich
krankenversichert. Die Behandlungskosten beim Arzt werden damit von der Krankenkasse für
dich übernommen.
Wich?g ist es, dass du dich ordentlich krankmeldest und deine Arbeitsunfähigkeits-
bescheinigung einreichst. Hier erfährst du dafür die rich?gen Schri?e.
1. In der Einsatzstelle Bescheid geben.
Wenn du krank bist, musst du dich vor Dienstbeginn in deiner Einsatzstelle abmelden bzw. im
Falle eines Seminares bis Montagmi?ag beim Caritasverband. Bi?e mach das persönlich bei
deinen Vorgesetzen bzw. deiner Anleitungsperson und nicht per whatsapp über FSJ-Kollegen.
Informiere deine Einsatzstelle auch darüber, ab wann du wieder im Dienst bist. Wird die
Krankschreibung verlängert, gilt das gleiche.
Wenn du bei der Arbeit in der Einsatzstelle merkst, dass es dir nicht gut geht, sprich bi?e
deinen Anleitung an. Wenn du nach Hause gehst, besprich bi?e vorher, ob du für den Rest
des Tages eine Krankschreibung vorlegen sollst.
Wenn du dich während eines Seminares krank fühlst, sprich bi?e deine Seminarleitung an.
Manchmal helfen ein paar Stunden Ruhe, manchmal ist es aber auch sinnvoll, dass du nach
Hause fährst und dich dort auskurierst.
2. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen
Dein Arzt bzw. deine Ärz?n wird dich bei einer Erkrankung für ein paar Tage krankschreiben.
Während der Zeit, in der du krankgeschrieben bist, solltest du dich schonen und nichts tun,
was deiner Genesung im Wege steht.
Beim Arzt erhältst du i.d.R. nur eine Ausfer?gung der Krankschreibung, die für dich bes?mmt
ist. Gleichzei?g wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: AU) elektronisch an deine
Krankenkasse übermi?elt, wo wir sie abrufen können. Dafür musst du uns das Datum
mi?eilen, an dem die AU ausgestellt wurde. Wenn du auch eine Ausfer?gung für den
Arbeitgeber erhältst, dann schicke diese bi?e dem Caritasverband zu.
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