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Arbeitszeiten


      Ein FSJ bzw. BFD u27 wird in der Regel in Vollzeit geleistet. Der Stundenumfang richtet sich
      dabei nach dem Vollzeitumfang der Einsatzstelle. Dieser liegt in fast allen Einrichtungen bei
      39 Stunden (Ausnahmen sind u.a. die Krankenhäuser, wo nach wie vor 40 h gelten).  Der für
      dich gül?ge Stundenumfang steht im Vertrag.
      Pausen: Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit am Tag stehen dir 30 Minuten Pause zu.
      Zwischen zwei Schichten müssen mindestens 11 Stunden Erholungszeit liegen.
      Nachtdienste:  Nachtdienste  sind  grundsätzlich  nicht  gesta?et.  Freiwillige  dürfen  nicht
      zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr eingesetzt werden.
      Wochenenden und Feiertage: Jedes zweite Wochenende muss arbeitsfrei sein. Wenn du an
      einem Wochenende oder Feiertag arbeiten musst, erhältst du dafür Ausgleichstage.
      Wich?g:  Für  Minderjährige  ist  das  Jugendarbeitsschutzgesetz  zu  beachten.  Hier  gibt  es
      einzelne abweichende Regelungen. Siehe dazu „Jugendarbeitsschutzgesetz“ -> S. 14

      TEILZEIT
      Bei Vorliegen wich?ger Gründe kann ein FSJ bzw. BFD auch in Teilzeit absolviert werden
      (mindestens 21 Stunden pro Woche). Diese Gründe sind u.a.
             - Pflege von Angehörigen
             - Gesundheitliche Beeinträch?gungen
             - Besuch von Bildungs- und Qualifizierungsangeboten (z.B. ein Integra?onskurs)
             - Vergleichbar schwerwiegende Gründe
      Die Seminartage müssen auch bei reduzierter Stundenzahl in Vollzeit absolviert werden.
      Die  reduzierte  Stundenzahl  muss  der  höchstmöglichen  Einsatzzeit  entsprechen,  eine
      Nebentä?gkeit ist dann also nicht möglich. Das Taschengeld wird anteilig gezahlt.

      TEILDIENST
      Ein Freiwilligendienst kann ab sofort auch ohne Vorliegen wich?ger Gründe in Teilzeit
      geleistet werden. Einzige Voraussetzung ist, dass alle Seiten (also: du, deine Einsatzstelle
      und wir als Träger) einem Dienst in Teilzeit zus?mmen.
      Die Mindeststundenzahl beträgt 21 Stunden pro Woche, das Taschengeld wird anteilig
      gezahlt. Die Seminare müssen in Vollzeit absolviert werden.
      Ein Wechsel von Voll- in Teilzeit (oder umgekehrt) ist immer zum Monatsanfang möglich
      und muss in einer Änderung der FSJ- bzw. BFD-Vereinbarung vereinbart werden.


      ÜBERSTUNDEN/MINUSSTUNDEN
      Es  sind  keine  Überstunden  im  Freiwilligendienst  vorgesehen.  Sie  werden  nicht  bezahlt,
      können aber „abgebummelt“ werden. Falls du Überstunden machen sollst, musst du vorher
      seitens der Einrichtung dazu um dein Einverständnis gebeten werden.
      Du solltest außerdem darauf achten, dass keine Minusstunden entstehen. Falls das doch
      passiert, sollten sie so schnell wie möglich ausgeglichen werden. Minusstunden sind ein
      Abmahnungsgrund. Wenn du eher nach Hause geschickt wirst, weil z. B. gerade nicht viel
      zu tun ist, sprich bi?e gleich ab, was mit den entstehenden Minusstunden passiert bzw. ob
      und wann du sie nacharbeiten sollst!
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