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Arbeitszeiten
Ein FSJ bzw. BFD u27 wird in der Regel in Vollzeit geleistet. Der Stundenumfang richtet sich
dabei nach dem Vollzeitumfang der Einsatzstelle. Dieser liegt in fast allen Einrichtungen bei
39 Stunden (Ausnahmen sind u.a. die Krankenhäuser, wo nach wie vor 40 h gelten). Der für
dich gül?ge Stundenumfang steht im Vertrag.
Pausen: Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit am Tag stehen dir 30 Minuten Pause zu.
Zwischen zwei Schichten müssen mindestens 11 Stunden Erholungszeit liegen.
Nachtdienste: Nachtdienste sind grundsätzlich nicht gesta?et. Freiwillige dürfen nicht
zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr eingesetzt werden.
Wochenenden und Feiertage: Jedes zweite Wochenende muss arbeitsfrei sein. Wenn du an
einem Wochenende oder Feiertag arbeiten musst, erhältst du dafür Ausgleichstage.
Wich?g: Für Minderjährige ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Hier gibt es
einzelne abweichende Regelungen. Siehe dazu „Jugendarbeitsschutzgesetz“ -> S. 14
TEILZEIT
Bei Vorliegen wich?ger Gründe kann ein FSJ bzw. BFD auch in Teilzeit absolviert werden
(mindestens 21 Stunden pro Woche). Diese Gründe sind u.a.
- Pflege von Angehörigen
- Gesundheitliche Beeinträch?gungen
- Besuch von Bildungs- und Qualifizierungsangeboten (z.B. ein Integra?onskurs)
- Vergleichbar schwerwiegende Gründe
Die Seminartage müssen auch bei reduzierter Stundenzahl in Vollzeit absolviert werden.
Die reduzierte Stundenzahl muss der höchstmöglichen Einsatzzeit entsprechen, eine
Nebentä?gkeit ist dann also nicht möglich. Das Taschengeld wird anteilig gezahlt.
TEILDIENST
Ein Freiwilligendienst kann ab sofort auch ohne Vorliegen wich?ger Gründe in Teilzeit
geleistet werden. Einzige Voraussetzung ist, dass alle Seiten (also: du, deine Einsatzstelle
und wir als Träger) einem Dienst in Teilzeit zus?mmen.
Die Mindeststundenzahl beträgt 21 Stunden pro Woche, das Taschengeld wird anteilig
gezahlt. Die Seminare müssen in Vollzeit absolviert werden.
Ein Wechsel von Voll- in Teilzeit (oder umgekehrt) ist immer zum Monatsanfang möglich
und muss in einer Änderung der FSJ- bzw. BFD-Vereinbarung vereinbart werden.
ÜBERSTUNDEN/MINUSSTUNDEN
Es sind keine Überstunden im Freiwilligendienst vorgesehen. Sie werden nicht bezahlt,
können aber „abgebummelt“ werden. Falls du Überstunden machen sollst, musst du vorher
seitens der Einrichtung dazu um dein Einverständnis gebeten werden.
Du solltest außerdem darauf achten, dass keine Minusstunden entstehen. Falls das doch
passiert, sollten sie so schnell wie möglich ausgeglichen werden. Minusstunden sind ein
Abmahnungsgrund. Wenn du eher nach Hause geschickt wirst, weil z. B. gerade nicht viel
zu tun ist, sprich bi?e gleich ab, was mit den entstehenden Minusstunden passiert bzw. ob
und wann du sie nacharbeiten sollst!
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