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Bi?e besprich in so einem Fall mit deiner Einsatzstelle, ob du die Möglichkeit erhältst, zwei
      Tage ohne AU zuhause zu bleiben und nimm dies nicht als Selbstverständlichkeit hin – wenn
      das häufiger passiert, verlangen die meisten Einsatzstellen ab dem ersten Tag eine AU.
      Wich?g: Aus förderrechtlichen Gründen besteht diese Möglichkeit nicht in den Seminaren.
      Hier muss grundsätzlich für jeden Fehltag eine AU vorgelegt werden.

      KINDERKRANKENGELD
      Falls dein Kind krank ist und du mit zu Hause bleiben musst, erhältst du für diese Tage kein
      Taschengeld. Die Entgeltortzahlung über die Krankenkasse gilt ab dem ersten Krankentag.
      Auch hier gilt: Das Kinderkrankengeld beträgt nicht die volle Höhe des Taschengeldes, das
      du ansonsten für diesen Zeitraum erhalten würdest.
      Um Kinderkrankgeld zu erhalten, musst du das Original des Krankenscheines ausgefüllt an
      deine Krankenkasse schicken. Eine Kopie davon schickst du an den Caritasverband.
      Kinderkrankengeld  kann  2024  und  2025  für  bis  zu  15  Tage  pro  Kind  im  Kalenderjahr
      beantragt werden. Falls du alleinerziehend sein solltest, steigt mit dem Einverständnis des
      anderen Elternteils und nach Rücksprache mit der Krankenkasse das Kinderkrankengeld auf
      30  Tage  pro  Kalenderjahr.  Für  Familien  mit  mehreren  Kindern  beträgt  die  Zahl  der
      Kinderkrankentage  pro  Elternteil  maximal  35  Tage,  für  Alleinerziehende  mit  mehreren
      Kindern maximal 70 Tage.

      GESUNDHEITSVORSORGE ? IMPFUNGEN UND GESUNDHEITSPASS
      In den Freiwilligendiensten FSJ und BFD kann die Einsatzstelle Freiwillige zum Status der
      Impfungen  befragen  bzw.  um  bes?mmte  Impfungen  oder  die  Ausstellung  eines
      Gesundheitspasses/-zeugnisses  bi?en.  In  einigen  Einrichtungen  besteht  eine
      Masernimpfpflicht.
      Für  Vorsorgemaßnahmen  und  Impfungen,  die  die  Einsatzstelle  verlangt,  muss  die
      Einsatzstelle auch die Kosten übernehmen. Bei nicht verpflichtenden Impfungen musst du
      die Kosten selbst tragen.
      Die Ausstellung eines Gesundheitspasses bzw. -zeugnisses ist notwendig, wenn du in deiner
      Einsatzstelle mit der Zubereitung von Lebensmi?eln betraut bist. Auch hier gilt: Wenn du im
      Au?rag der Einsatzstellen einen Gesundheitspass beantragst, muss diese die Kosten dafür
      tragen.
      Ob und welche Vorsorgemaßnahmen nö?g sind oder ob du einen Gesundheitspass/-zeugnis
      brauchst, erfährst du in deiner Einsatzstelle.


      Beendigung des Freiwilligendienstes


      Ein  Freiwilligendienst  dauert  i.d.R.  12  Monate.  Den  genauen  Zeitraum  deines
      Freiwilligendienstes  findest  du  auf  deiner  Vereinbarung.  Dein  FSJ  bzw.  BFD  endet
      automa?sch an dem dort angegebenen Datum, ohne dass es weiterer Schri?e Bedarf. Hier
      findest  du  Informa?onen,  wie  du  deinen  Freiwilligendienst  verlängern  oder  verkürzen
      kannst.



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