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Bi?e besprich in so einem Fall mit deiner Einsatzstelle, ob du die Möglichkeit erhältst, zwei
Tage ohne AU zuhause zu bleiben und nimm dies nicht als Selbstverständlichkeit hin – wenn
das häufiger passiert, verlangen die meisten Einsatzstellen ab dem ersten Tag eine AU.
Wich?g: Aus förderrechtlichen Gründen besteht diese Möglichkeit nicht in den Seminaren.
Hier muss grundsätzlich für jeden Fehltag eine AU vorgelegt werden.
KINDERKRANKENGELD
Falls dein Kind krank ist und du mit zu Hause bleiben musst, erhältst du für diese Tage kein
Taschengeld. Die Entgeltortzahlung über die Krankenkasse gilt ab dem ersten Krankentag.
Auch hier gilt: Das Kinderkrankengeld beträgt nicht die volle Höhe des Taschengeldes, das
du ansonsten für diesen Zeitraum erhalten würdest.
Um Kinderkrankgeld zu erhalten, musst du das Original des Krankenscheines ausgefüllt an
deine Krankenkasse schicken. Eine Kopie davon schickst du an den Caritasverband.
Kinderkrankengeld kann 2024 und 2025 für bis zu 15 Tage pro Kind im Kalenderjahr
beantragt werden. Falls du alleinerziehend sein solltest, steigt mit dem Einverständnis des
anderen Elternteils und nach Rücksprache mit der Krankenkasse das Kinderkrankengeld auf
30 Tage pro Kalenderjahr. Für Familien mit mehreren Kindern beträgt die Zahl der
Kinderkrankentage pro Elternteil maximal 35 Tage, für Alleinerziehende mit mehreren
Kindern maximal 70 Tage.
GESUNDHEITSVORSORGE ? IMPFUNGEN UND GESUNDHEITSPASS
In den Freiwilligendiensten FSJ und BFD kann die Einsatzstelle Freiwillige zum Status der
Impfungen befragen bzw. um bes?mmte Impfungen oder die Ausstellung eines
Gesundheitspasses/-zeugnisses bi?en. In einigen Einrichtungen besteht eine
Masernimpfpflicht.
Für Vorsorgemaßnahmen und Impfungen, die die Einsatzstelle verlangt, muss die
Einsatzstelle auch die Kosten übernehmen. Bei nicht verpflichtenden Impfungen musst du
die Kosten selbst tragen.
Die Ausstellung eines Gesundheitspasses bzw. -zeugnisses ist notwendig, wenn du in deiner
Einsatzstelle mit der Zubereitung von Lebensmi?eln betraut bist. Auch hier gilt: Wenn du im
Au?rag der Einsatzstellen einen Gesundheitspass beantragst, muss diese die Kosten dafür
tragen.
Ob und welche Vorsorgemaßnahmen nö?g sind oder ob du einen Gesundheitspass/-zeugnis
brauchst, erfährst du in deiner Einsatzstelle.
Beendigung des Freiwilligendienstes
Ein Freiwilligendienst dauert i.d.R. 12 Monate. Den genauen Zeitraum deines
Freiwilligendienstes findest du auf deiner Vereinbarung. Dein FSJ bzw. BFD endet
automa?sch an dem dort angegebenen Datum, ohne dass es weiterer Schri?e Bedarf. Hier
findest du Informa?onen, wie du deinen Freiwilligendienst verlängern oder verkürzen
kannst.
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