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DU MÖCHTEST DEINEN FREIWILLIGENDIENST VORZEITIG BEENDEN?
(z.B. weil du eine Ausbildung oder ein Studium beginnst). Dazu hast du folgende
Möglichkeiten:
- Kündigung in der Probezeit: In den ersten 6 Wochen hast du die Möglichkeit,
ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen (das
bedeutet, dass dein Freiwilligendienst erst zwei Wochen später endet).
- Kündigung nach der Probezeit: Hier beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen
zum 15. oder zum Ende des Monats (Rechenbeispiel: Wenn du zum 31.07.
kündigen möchtest, müsstest du die Kündigung spätestens am 03.07.
einreichen).
- Au?ebung der Vereinbarung: Eine Au?ebung der Vereinbarung im
gegensei?gen Einvernehmen ist jederzeit kurzfris?g (ggf. auch rückwirkend)
möglich. In diesem Fall muss auch deine Einsatzstelle schri?lich zus?mmen.
Erfahrungsgemäß werden auch niemandem Steine in den Weg gelegt, wenn ein
Freiwilligendienst aufgrund einer Ausbildung oder eines Studiums kurzfris?g
aufgehoben werden soll.
Wich?g ist in allen Fällen ist die Schri?form (auch per E-Mail möglich). Bei Minderjährigen
müssen auch die Eltern die Kündigung bzw. Au?ebung unterschreiben!
KÜNDIGUNG DURCH DIE EINSATZSTELLE BZW. DEN TRÄGER
Eine Kündigung wird vom Träger in Absprache mit der Einsatzstelle ausgesprochen. Hier
gelten die gleichen Fristen:
- In der Probezeit (die ersten 6 Wochen des Dienstes) kannst du ohne Angabe
von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
- Eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit wird innerhalb von vier Wochen
zum 15. oder zum Ende des Monats ausgesprochen. Hier muss ein Grund
angegeben werden. In der Regel muss zuvor eine Abmahnung erfolgt sein. Bei
besonders schwerwiegenden Gründen (z.B. Gewalt oder Stra?aten) kann auch
eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ausgesprochen werden. Dies muss
innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes
geschehen.
3 Monate vor Ende deines Freiwilligendienstes musst du dich bei der zuständigen Agentur
für Arbeit Arbeitslos melden – es sei denn, du fängst unmi?elbar im Anschluss eine
Ausbildung, ein Studium oder eine andere Beschä?igung an. Wenn dein Freiwilligendienst
kurzfris?g durch Au?ebung oder Kündigung endet, solltest du die Agentur für Arbeit
unverzüglich benachrich?gen.
DU MÖCHTEST DEINEN FREIWILLIGENDIENST VERLÄNGERN?
Wenn du deinen Freiwilligendienst in deiner Einsatzstellen verlängern möchtest, so ist
dies bis zu einer Dauer von max. 18 Monaten möglich. Dafür muss keine neue
Vereinbarung geschlossen werden, sondern nur eine Verlängerung der Vereinbarung von
allen Vertragsparteien unterschrieben werden. Bi?e wende dich deshalb rechtzei?g an
deine Einsatzstelle und den Caritasverband, wenn du deinen Einsatz gerne verlängern
möchtest. Auch ein Einsatzstellenwechsel ist möglich, dazu muss dann jedoch eine neue
Vereinbarung ausgestellt werden, deren Dauer mindestens 6 Monate betragen muss.
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