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DU MÖCHTEST DEINEN FREIWILLIGENDIENST VORZEITIG BEENDEN?
      (z.B.  weil  du  eine  Ausbildung  oder  ein  Studium  beginnst).  Dazu  hast  du  folgende
      Möglichkeiten:
              - Kündigung in der Probezeit: In den ersten 6 Wochen hast du die Möglichkeit,
                 ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen (das
                 bedeutet, dass dein Freiwilligendienst erst zwei Wochen später endet).
              - Kündigung nach der Probezeit: Hier beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen
                 zum 15. oder zum Ende des Monats (Rechenbeispiel: Wenn du zum 31.07.
                 kündigen möchtest, müsstest du die Kündigung spätestens am 03.07.
                 einreichen).
              - Au?ebung der Vereinbarung: Eine Au?ebung der Vereinbarung im
                 gegensei?gen Einvernehmen ist jederzeit kurzfris?g (ggf. auch rückwirkend)
                 möglich. In diesem Fall muss auch deine Einsatzstelle schri?lich zus?mmen.
                 Erfahrungsgemäß werden auch niemandem Steine in den Weg gelegt, wenn ein
                 Freiwilligendienst aufgrund einer Ausbildung oder eines Studiums kurzfris?g
                 aufgehoben werden soll.
      Wich?g ist in allen Fällen ist die Schri?form (auch per E-Mail möglich). Bei Minderjährigen
      müssen auch die Eltern die Kündigung bzw. Au?ebung unterschreiben!

      KÜNDIGUNG DURCH DIE EINSATZSTELLE BZW. DEN TRÄGER
      Eine Kündigung wird vom Träger in Absprache mit der Einsatzstelle ausgesprochen. Hier
      gelten die gleichen Fristen:
              - In der Probezeit (die ersten 6 Wochen des Dienstes) kannst du ohne Angabe
                 von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
              - Eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit wird innerhalb von vier Wochen
                 zum 15. oder zum Ende des Monats ausgesprochen. Hier muss ein Grund
                 angegeben werden. In der Regel muss zuvor eine Abmahnung erfolgt sein. Bei
                 besonders schwerwiegenden Gründen (z.B. Gewalt oder Stra?aten) kann auch
                 eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ausgesprochen werden. Dies muss
                 innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes
                 geschehen.
      3 Monate vor Ende deines Freiwilligendienstes musst du dich bei der zuständigen Agentur
      für  Arbeit  Arbeitslos  melden  –  es  sei  denn,  du  fängst  unmi?elbar  im  Anschluss  eine
      Ausbildung, ein Studium oder eine andere Beschä?igung an. Wenn dein Freiwilligendienst
      kurzfris?g  durch  Au?ebung  oder  Kündigung  endet,  solltest  du  die  Agentur  für  Arbeit
      unverzüglich benachrich?gen.

      DU MÖCHTEST DEINEN FREIWILLIGENDIENST VERLÄNGERN?
      Wenn du deinen Freiwilligendienst in deiner Einsatzstellen verlängern möchtest, so ist
      dies  bis  zu  einer  Dauer  von  max.  18  Monaten  möglich.  Dafür  muss  keine  neue
      Vereinbarung geschlossen werden, sondern nur eine Verlängerung der Vereinbarung von
      allen Vertragsparteien unterschrieben werden. Bi?e wende dich deshalb rechtzei?g an
      deine Einsatzstelle und den Caritasverband, wenn du deinen Einsatz gerne verlängern
      möchtest. Auch ein Einsatzstellenwechsel ist möglich, dazu muss dann jedoch eine neue
      Vereinbarung ausgestellt werden, deren Dauer mindestens 6 Monate betragen muss.
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