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ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNIS
      Alle  Freiwilligen  müssen  ein  erweitertes  Führungszeugnis  (eFZ)  beim  Träger  zur  Ansicht
      vorzeigen. Das eFZ darf nicht älter als drei Monate sein. Die Ausstellung ist normalerweise
      mit Kosten verbunden, Freiwilligendienstleistende sind jedoch von diesen Kosten befreit. Als
      Nachweis  wird  ein  Bestä?gungsschreiben  des  Caritasverbandes  benö?gt,  das  mit  der
      Vereinbarung verschickt wird. Es reicht, wenn du das eFZ deiner Einsatzstelle vorzeigst und
      diese uns über dessen Inhalte informiert.

      AUSWEIS
      Alle Freiwilligen erhalten einen FSJ- bzw. BFD-Ausweis. Dieser wird vom BAFzA ausgestellt.
      Bei Fragen hierzu wendet ihr euch bi?e an die Hotline des BAFzA: 0221-36730.
      Der Ausweis dient vor allem als Nachweis für Vergüns?gungen in öffentlichen Einrichtungen
      (z.B.  Kino,  Museum,  Schwimmbad).  Ermäßigungen  gibt  es  zudem  für  Wochen-/
      Monatskarten bei den Nahverkehrsbetrieben und der Deutschen Bahn; Freiwillige erhalten
      diese zum Azubi-Tarif (dies gilt nicht für Einzelfahrkarten oder das Deutschland?cket).
      Wich?g: Der Ausweis ist kein amtlicher Nachweis über einen Freiwilligendienst und auch
      kein Arbeitszeugnis für Bewerbungen.

      BESCHEINIGUNG
      Die FSJ- bzw. BFD-Bescheinigung ist der amtliche Nachweis für Freiwillige, dass sie einen
      Freiwilligendienst leisten. Insbesondere die Kindergeldkasse oder Krankenkassen verlangen
      eine aktuelle Ausfer?gung der Bescheinigung. Die Bescheinigung enthält deinen Namen, den
      Namen  deiner  Einsatzstelle  sowie  das  Datum,  wann  der  Dienst  begonnen  und  beendet
      wurde bzw. voraussichtlich enden wird.
      Mit  der  Vereinbarungen  erhältst  du  eine  „vorläufige“  Bescheinigung.  Eine  aktuelle
      Ausfer?gung der Bescheinigung kann bis zu fünfmal während des Freiwilligendienstes vom
      Caritasverband angefordert werden.
      Die  Abschlussbescheinigung  wird  nach  dem  letzten  Tag  im  Freiwilligendienst  vom
      Caritasverband ausgestellt und an die Freiwilligen verschickt. Eine vorherige Ausstellung der
      Abschlussbescheinigung ist nicht möglich.

      ARBEITSZEUGNIS
      Jede*r Freiwillige hat ein Anrecht auf die Erstellung eines Arbeitszeugnisses. Dieses ist eine
      Urkunde vom Arbeitgeber über die ausgeübten Tä?gkeiten, die Dauer und das dienstliche
      Verhalten des/der Freiwilligen. Außerdem wird in einem Arbeitszeugnis die Einsatzstelle kurz
      vorgestellt. Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend geschrieben sein.
      Das Arbeitszeugnis wird meistens am Ende des Freiwilligendienstes von der Einsatzstelle
      ausgestellt.  Du  kannst  auch  schon  vorher  um  die  Ausstellung  bi?en,  falls  du  ein
      Arbeitszeugnis für Bewerbungen benö?gst.
      Wich?g: Nicht in allen Einsatzstellen erhältst du automa?sch ein Arbeitszeugnis. Wende dich
      deshalb bi?e rechtzei?g an deinen Anleitung!






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