Page 9 - u27 INFOHEFT 2023_24
P. 9
ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNIS
Alle Freiwilligen müssen ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) beim Träger zur Ansicht
vorzeigen. Das eFZ darf nicht älter als drei Monate sein. Die Ausstellung ist normalerweise
mit Kosten verbunden, Freiwilligendienstleistende sind jedoch von diesen Kosten befreit. Als
Nachweis wird ein Bestä?gungsschreiben des Caritasverbandes benö?gt, das mit der
Vereinbarung verschickt wird. Es reicht, wenn du das eFZ deiner Einsatzstelle vorzeigst und
diese uns über dessen Inhalte informiert.
AUSWEIS
Alle Freiwilligen erhalten einen FSJ- bzw. BFD-Ausweis. Dieser wird vom BAFzA ausgestellt.
Bei Fragen hierzu wendet ihr euch bi?e an die Hotline des BAFzA: 0221-36730.
Der Ausweis dient vor allem als Nachweis für Vergüns?gungen in öffentlichen Einrichtungen
(z.B. Kino, Museum, Schwimmbad). Ermäßigungen gibt es zudem für Wochen-/
Monatskarten bei den Nahverkehrsbetrieben und der Deutschen Bahn; Freiwillige erhalten
diese zum Azubi-Tarif (dies gilt nicht für Einzelfahrkarten oder das Deutschland?cket).
Wich?g: Der Ausweis ist kein amtlicher Nachweis über einen Freiwilligendienst und auch
kein Arbeitszeugnis für Bewerbungen.
BESCHEINIGUNG
Die FSJ- bzw. BFD-Bescheinigung ist der amtliche Nachweis für Freiwillige, dass sie einen
Freiwilligendienst leisten. Insbesondere die Kindergeldkasse oder Krankenkassen verlangen
eine aktuelle Ausfer?gung der Bescheinigung. Die Bescheinigung enthält deinen Namen, den
Namen deiner Einsatzstelle sowie das Datum, wann der Dienst begonnen und beendet
wurde bzw. voraussichtlich enden wird.
Mit der Vereinbarungen erhältst du eine „vorläufige“ Bescheinigung. Eine aktuelle
Ausfer?gung der Bescheinigung kann bis zu fünfmal während des Freiwilligendienstes vom
Caritasverband angefordert werden.
Die Abschlussbescheinigung wird nach dem letzten Tag im Freiwilligendienst vom
Caritasverband ausgestellt und an die Freiwilligen verschickt. Eine vorherige Ausstellung der
Abschlussbescheinigung ist nicht möglich.
ARBEITSZEUGNIS
Jede*r Freiwillige hat ein Anrecht auf die Erstellung eines Arbeitszeugnisses. Dieses ist eine
Urkunde vom Arbeitgeber über die ausgeübten Tä?gkeiten, die Dauer und das dienstliche
Verhalten des/der Freiwilligen. Außerdem wird in einem Arbeitszeugnis die Einsatzstelle kurz
vorgestellt. Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend geschrieben sein.
Das Arbeitszeugnis wird meistens am Ende des Freiwilligendienstes von der Einsatzstelle
ausgestellt. Du kannst auch schon vorher um die Ausstellung bi?en, falls du ein
Arbeitszeugnis für Bewerbungen benö?gst.
Wich?g: Nicht in allen Einsatzstellen erhältst du automa?sch ein Arbeitszeugnis. Wende dich
deshalb bi?e rechtzei?g an deinen Anleitung!
08