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Die Vorlage der AU muss bis zum 3. Werktag der Krankschreibung erfolgen. Wird kein
Krankenschein vorgelegt, so gilt dies als unentschuldigtes Fehlen. Es erfolgt eine
Abmahnung (im Wiederholungsfall ggf. die Kündigung) und es wird für die
unentschuldigten Fehltage kein Taschengeld gezahlt!
Übrigens: Wenn es dir an deinem ersten Krankheitstag so schlecht geht, dass du es nicht zum
Arzt schaffst oder er an diesem Tag nur eine kurze Sprechstunde hat, kannst du dort auch am
nächsten Tag hingehen. Du kannst in der Regel auch bis zu zwei Tage rückwirkend krank-
geschrieben werden.
3. Dein Krankschreibung läu? aus, aber du bist noch nicht wieder gesund?
In diesem Fall gehst du erneut zum Arzt und lässt deine AU verlängern. Es gilt das gleiche wie
oben: Einsatzstelle informieren, AU einreichen.
4. Du bist länger als 6 Wochen am Stück krank
Bis zum 42. Krankheitstag bekommst du dein Taschengeld normal überwiesen. Ab dem 43.
Krankentag aus demselben Krankheitsgrund wird die Zahlung eingestellt. Du hast die
Möglichkeit, bei deiner Krankenkasse Krankengeld zu bekommen. Dafür bekommst du von
deinem Arzt einen Auszahlschein, den du zu deiner Krankenkasse schicken musst.
In der Regel ist es nur ein Anteil des Taschengeldes, den du von der Krankenkasse ausgezahlt
bekommst.
ARBEITSUNFALL
Als Arbeitsunfälle gelten Unfälle am Arbeitsplatz in der Einsatzstelle, im Seminar sowie auf
dem Arbeitsweg. In diesem Fall bist du über die Berufsgenossenscha? (kurz: BG) der
Einsatzstelle versichert (auch dann, wenn der Unfall im Seminar passiert!). Unfälle müssen
der BG gemeldet werden. Wende dich bei einem Arbeitsunfall deshalb an die zuständige
Person in der Einsatzstelle oder im Seminar.
Wenn du einen Arbeitsunfall ha?est, musst du zur Behandlung zu einem sogenannten „D-
Arzt“ (Durchgangsarzt). Eine Liste mit D-Ärzten gibt es sicherlich in deiner Einsatzstelle. Ärzte
in der Notaufnahme in Krankenhäusern sind ebenfalls D-Ärzte.
Bei der Anmeldung musst du immer gleich angeben, dass du einen Arbeitsunfall ha?est.
Wenn du aufgrund eines Arbeitsunfalls Medikamente (z.B. Schmerztable?en) oder
Physiotherapie erhältst, dann werden die Kosten dafür i.d.R. komple? von der BG
übernommen – im Fall von Erkrankungen, die nicht auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen
sind, ist dafür meist eine Zuzahlung nö?g.
Wich?g: Auch wenn du nur einen kleinen Unfall ha?est und du (im ersten Moment) keine
medizinische Behandlung benö?gst, solltest du den Arbeitsunfall melden – in manchen
Fällen treten Beschwerden erst mit etwas Verzögerung auf.
KRANK OHNE KRANKENSCHEIN
Viele Einsatzstellen bieten die Möglichkeit, bis zu zwei Tage auch ohne AU zuhause zu
bleiben. Auch die FSJ- bzw. BFD-Vereinbarung sieht diese Möglichkeit vor. Manchmal ist es
effek?ver, zwei Tage im Be? zu bleiben, als mehrere Stunden im Wartezimmer zu sitzen und
sich schlimmstenfalls noch mehr einzufangen.
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