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Die  Vorlage  der  AU  muss  bis  zum  3.  Werktag  der  Krankschreibung  erfolgen.  Wird  kein
      Krankenschein  vorgelegt,  so  gilt  dies  als  unentschuldigtes  Fehlen.  Es  erfolgt  eine
      Abmahnung  (im  Wiederholungsfall  ggf.  die  Kündigung)  und  es  wird  für  die
      unentschuldigten Fehltage kein Taschengeld gezahlt!

      Übrigens: Wenn es dir an deinem ersten Krankheitstag so schlecht geht, dass du es nicht zum
      Arzt schaffst oder er an diesem Tag nur eine kurze Sprechstunde hat, kannst du dort auch am
      nächsten Tag hingehen. Du kannst in der Regel auch bis zu zwei Tage rückwirkend krank-
      geschrieben werden.
      3. Dein Krankschreibung läu? aus, aber du bist noch nicht wieder gesund?
      In diesem Fall gehst du erneut zum Arzt und lässt deine AU verlängern. Es gilt das gleiche wie
      oben: Einsatzstelle informieren, AU einreichen.
      4. Du bist länger als 6 Wochen am Stück krank
      Bis zum 42. Krankheitstag bekommst du dein Taschengeld normal überwiesen. Ab dem 43.
      Krankentag  aus  demselben  Krankheitsgrund  wird  die  Zahlung  eingestellt.  Du  hast  die
      Möglichkeit, bei deiner Krankenkasse Krankengeld zu bekommen. Dafür bekommst du von
      deinem Arzt einen Auszahlschein, den du zu deiner Krankenkasse schicken musst.
      In der Regel ist es nur ein Anteil des Taschengeldes, den du von der Krankenkasse ausgezahlt
      bekommst.

      ARBEITSUNFALL
      Als Arbeitsunfälle gelten Unfälle am Arbeitsplatz in der Einsatzstelle, im Seminar sowie auf
      dem  Arbeitsweg.  In  diesem  Fall  bist  du  über  die  Berufsgenossenscha?  (kurz:  BG)    der
      Einsatzstelle versichert (auch dann, wenn der Unfall im Seminar passiert!). Unfälle müssen
      der BG gemeldet werden. Wende dich bei einem Arbeitsunfall deshalb an die zuständige
      Person in der Einsatzstelle oder im Seminar.
      Wenn du einen Arbeitsunfall ha?est, musst du zur Behandlung zu einem sogenannten „D-
      Arzt“ (Durchgangsarzt). Eine Liste mit D-Ärzten gibt es sicherlich in deiner Einsatzstelle. Ärzte
      in der Notaufnahme in Krankenhäusern sind ebenfalls D-Ärzte.
      Bei der Anmeldung musst du immer gleich angeben, dass du einen Arbeitsunfall ha?est.
      Wenn  du  aufgrund  eines  Arbeitsunfalls  Medikamente  (z.B.  Schmerztable?en)  oder
      Physiotherapie  erhältst,  dann  werden  die  Kosten  dafür  i.d.R.  komple?  von  der  BG
      übernommen – im Fall von Erkrankungen, die nicht auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen
      sind, ist dafür meist eine Zuzahlung nö?g.
      Wich?g: Auch wenn du nur einen kleinen Unfall ha?est und du (im ersten Moment) keine
      medizinische  Behandlung  benö?gst,  solltest  du  den  Arbeitsunfall  melden  –  in  manchen
      Fällen treten Beschwerden erst mit etwas Verzögerung auf.

      KRANK OHNE KRANKENSCHEIN
      Viele  Einsatzstellen  bieten  die  Möglichkeit,  bis  zu  zwei  Tage  auch  ohne  AU  zuhause  zu
      bleiben. Auch die FSJ- bzw. BFD-Vereinbarung sieht diese Möglichkeit vor. Manchmal ist es
      effek?ver, zwei Tage im Be? zu bleiben, als mehrere Stunden im Wartezimmer zu sitzen und
      sich schlimmstenfalls noch mehr einzufangen.

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