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Mögliche Vergüns?gungen für Freiwillige:
              -  Freiwillige  in  Sachsen-Anhalt  können  das  Azubi-Ticket  Sachsen-Anhalt*  für
                 50 €  im Monat nutzen. Dieses gibt es jedoch nur als Abo. Das Azubi-Ticket gilt
              in  allen  Bussen  und  Bahn  des  Nahverkehrs  in  Sachsen-Anhalt.
              - Freiwillige in Brandenburg können mit dem VBB-Abo Azubi für 402 € im Jahr
                durch Berlin und Brandenburg fahren. Dazu wird eine Bestä?gung durch den
                 Caritasverband benö?gt. Bi?e melde dich bei uns, wenn du das Ticket
                 beantragen möchtest.
              - Freiwillige können bei den Nahverkehrsbetrieben und der Deutschen Bahn die
                 Wochen- oder Monatskarten gegen Vorlage des Freiwilligenausweises zum
                 Tarif der Auszubildenden* bekommen. Dies gilt nicht für Einzel- bzw.
                 Tages?ckets.
              - Die My-Bahncard können alle Freiwilligen kaufen, die noch nicht 27 Jahre alt
                 sind. Damit erhältst du 25 % bzw. 50 %  Raba? auf den Flexpreis bei Fahrten mit
                  den Zügen der DB. Die Jugend  Bahncard 25 gibt es für alle Jugendlichen bis
                    einschl. 18 Jahre schon für 7,90 €. Sie gilt 5 Jahre, max. bis zum Tag vor dem
                     19. Geburtstag.
      *  Achtung:  Das  Azubi-Ticket  Sachsen-Anhalt  und  die  meisten  Monatskarten  in  den
      Verkehrsverbünden  kosten  (Stand  Sept.  2023)  mehr  als  das  Deutschland?cket  (49  €/
      Monat), das zudem eine deutlich größere Reichweite (ÖPNV deutschlandweit) hat. Für
      das  Deutschland?cket  selbst  erhalten  Freiwilligendienstleistende  in  Sachsen-Anhalt
      jedoch keine Ermäßigungen.


      DOs & DON`Ts

      DATENSCHUTZ UND SCHWEIGEPFLICHT
      Der Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. und die Einsatzstellen im Freiwilligen-
      dienst  unterliegen  dem  Kirchlichen  Datenschutzgesetz  (KDG).    Alle  Freiwilligen  sind
      verpflichtet, diese Datenschutzbes?mmungen zu beachten.
      Im  Wesentlichen  bedeutet  das:  Alle  Daten  –  also  Name,  Adresse,  Geburtsdatum,
      Telefonnummer  etc.  –  und  Informa?onen  (z.B.  Krankheiten),  die  du  im  Zuge  deiner
      Tä?gkeit über die von dir betreuten Personen erhältst, sind vertraulich zu behandeln. Dies
      bedeutet  auch  S?llschweigen  über  die  betreuten  Personen  oder  interne  Gespräche
      gegenüber Menschen außerhalb der Einsatzstelle. Sie gilt vom ersten Arbeitstag an und
      auch über das Ende des Freiwilligendienstes hinaus.
      Darüber hinaus dürfen keine Daten, Fotos oder Videos von Betreuten oder Kolleg*innen
      aus der Einsatzstelle in sozialen Netzwerken oder an anderen Stellen veröffentlicht oder
      verbreitet  werden,  außer  auf  ausdrücklichen  Wunsch  der  Einsatzstelle  bzw.  mit
      Zus?mmung der auf den Fotos/Videos erkennbaren Personen.
      Gleichzei?g sind natürlich auch deine Daten und persönlichen Informa?onen geschützt.
      Alle deine Daten werden vertraulich behandelt und nur erhoben und verarbeitet, soweit
      dies für die Durchführung des Freiwilligendienstes erforderlich ist, z.B. für die Erstellung
      der Vereinbarungen oder für Kostennachweise. Eine Weitergabe an Dri?e erfolgt nicht.
      Fotos oder Videos aus den Seminarwochen, auf denen andere Personen zu sehen sind,
      werden ohne ausdrückliche Erlaubnis der auf dem Bild zu sehenden Personen nicht vom
    17 Caritasverband  veröffentlicht.  Die  „Einwilligung  zur  Veröffentlichung  von  Fotos  und
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