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Mögliche Vergüns?gungen für Freiwillige:
- Freiwillige in Sachsen-Anhalt können das Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt* für
50 € im Monat nutzen. Dieses gibt es jedoch nur als Abo. Das Azubi-Ticket gilt
in allen Bussen und Bahn des Nahverkehrs in Sachsen-Anhalt.
- Freiwillige in Brandenburg können mit dem VBB-Abo Azubi für 402 € im Jahr
durch Berlin und Brandenburg fahren. Dazu wird eine Bestä?gung durch den
Caritasverband benö?gt. Bi?e melde dich bei uns, wenn du das Ticket
beantragen möchtest.
- Freiwillige können bei den Nahverkehrsbetrieben und der Deutschen Bahn die
Wochen- oder Monatskarten gegen Vorlage des Freiwilligenausweises zum
Tarif der Auszubildenden* bekommen. Dies gilt nicht für Einzel- bzw.
Tages?ckets.
- Die My-Bahncard können alle Freiwilligen kaufen, die noch nicht 27 Jahre alt
sind. Damit erhältst du 25 % bzw. 50 % Raba? auf den Flexpreis bei Fahrten mit
den Zügen der DB. Die Jugend Bahncard 25 gibt es für alle Jugendlichen bis
einschl. 18 Jahre schon für 7,90 €. Sie gilt 5 Jahre, max. bis zum Tag vor dem
19. Geburtstag.
* Achtung: Das Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt und die meisten Monatskarten in den
Verkehrsverbünden kosten (Stand Sept. 2023) mehr als das Deutschland?cket (49 €/
Monat), das zudem eine deutlich größere Reichweite (ÖPNV deutschlandweit) hat. Für
das Deutschland?cket selbst erhalten Freiwilligendienstleistende in Sachsen-Anhalt
jedoch keine Ermäßigungen.
DOs & DON`Ts
DATENSCHUTZ UND SCHWEIGEPFLICHT
Der Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. und die Einsatzstellen im Freiwilligen-
dienst unterliegen dem Kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG). Alle Freiwilligen sind
verpflichtet, diese Datenschutzbes?mmungen zu beachten.
Im Wesentlichen bedeutet das: Alle Daten – also Name, Adresse, Geburtsdatum,
Telefonnummer etc. – und Informa?onen (z.B. Krankheiten), die du im Zuge deiner
Tä?gkeit über die von dir betreuten Personen erhältst, sind vertraulich zu behandeln. Dies
bedeutet auch S?llschweigen über die betreuten Personen oder interne Gespräche
gegenüber Menschen außerhalb der Einsatzstelle. Sie gilt vom ersten Arbeitstag an und
auch über das Ende des Freiwilligendienstes hinaus.
Darüber hinaus dürfen keine Daten, Fotos oder Videos von Betreuten oder Kolleg*innen
aus der Einsatzstelle in sozialen Netzwerken oder an anderen Stellen veröffentlicht oder
verbreitet werden, außer auf ausdrücklichen Wunsch der Einsatzstelle bzw. mit
Zus?mmung der auf den Fotos/Videos erkennbaren Personen.
Gleichzei?g sind natürlich auch deine Daten und persönlichen Informa?onen geschützt.
Alle deine Daten werden vertraulich behandelt und nur erhoben und verarbeitet, soweit
dies für die Durchführung des Freiwilligendienstes erforderlich ist, z.B. für die Erstellung
der Vereinbarungen oder für Kostennachweise. Eine Weitergabe an Dri?e erfolgt nicht.
Fotos oder Videos aus den Seminarwochen, auf denen andere Personen zu sehen sind,
werden ohne ausdrückliche Erlaubnis der auf dem Bild zu sehenden Personen nicht vom
17 Caritasverband veröffentlicht. Die „Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos und