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SOZIALLEISTUNGEN
      Im Freiwilligendienst  wird das  Kindergeld  weitergezahlt,  jedoch  nur  bis  zum  vollendeten
      25. Lebensjahr.
      Außerdem kannst du  Bürgergeld (ehem. ALG II/Hartz IV) beantragen. Hier gelten folgende
      Regelungen:
              - Für Freiwillige unter 25 Jahren, die Bürgergeld nach SGB II beziehen (das ist im
                 Bürgergeld-Bezug der Normalfall), gilt eine Zuverdienstgrenze von 520 €. Da
                 das Taschengeld darunter liegt, wird es also nicht angerechnet.
              - Für Freiwillige unter 25 Jahren, die Bürgergeld nach SGB XII beziehen, sowie für
                 alle Freiwilligen ab 25 Jahren beträgt die Zuverdienstgrenze nur 250 €. Bei einem
                 Taschengeld von 350 € werden in diesem Fall also 100 € vom Bürgergeld
                 abgezogen.
              - Diese Regelungen gelten auch bei Bedarfsgemeinscha?en.
      Wohngeld kann nur beantragt werden, wenn man bereits in einer Wohnung wohnt, also
      einen Mietvertrag vorlegen kann. Wohngeld zu beantragen, um anschließend zu schauen,
      welche Wohnung man sich damit leisten kann, funk?oniert also nicht.
      (Halb-)Waisenrente kann während eines Freiwilligendienstes ebenfalls weiterhin bezogen
      werden. Die Deutsche Rentenversicherung hat dazu eigene Formulare, die Vorlage der FSJ-
      bzw. BFD-Bescheinigung reicht dafür nicht aus. Bi?e lege uns das Formular einfach vor, wir
      füllen es gerne für dich aus.

      NEBENJOB
      Wenn du in deiner Freizeit einem Nebenjob nachgehen möchtest, musst deine Einsatzstelle
      ihre Zus?mmung erteilen. Bi?e zeige dies unaufgefordert bei deiner Einsatzstelle an. Die
      Einsatzstelle  leitet  die  Informa?on  an  das  Referat  für  Freiwilligendienste  weiter.  Das
      Dokument „Anzeige einer Nebentä?gkeit“, das du für die Anzeige nutzen musst, findest du
      unter www.mein-jahr-caritas.de im Downloadbereich.
      Wich?g: Eine Nebentä?gkeit darf bei einer Wochenstundenarbeitszeit von 39 Stunden im
      Freiwilligendienst  neun  Stunden  nicht  überschreiten  und  sie  darf  deine  Tä?gkeit  im
      Freiwilligendienst nicht einschränken.

      FAHRTKOSTEN
      Die täglichen Fahrtkosten zur Einsatzstelle werden nicht übernommen, sie müssen daher
      von dir selbst getragen werden. Ab sofort ist auch die Zahlung eines Mobilitätszuschlags
      durch die Einsatzstelle möglich. Dieser kann z.B. für die Anschaffung des Deutschland?ckets
      (aktuell 49 € im Monat) genutzt werden, wenn du dieses für den täglichen Weg in die
      Einsatzstelle benö?gst. Wenn du mit dem Auto, Moped oder Motorrad in die Einsatzstelle
      fährst, kann ein Mobilitätszuschlag in Höhe von 35 € im Monat gezahlt werden.
      Der Mobilitätszuschlag wird mit dem Taschengeld ausgezahlt und muss vertraglich
      vereinbart werden. Besprich dies bi?e deshalb beim Schnuppertag oder
      Vorstellungsgespräch mit der Einsatzstelle.

      Die Fahrtkosten zu den Seminarwochen werden vom Träger übernommen bzw. ersta?et. Du
      zahlst zunächst die Hinfahrt zum Seminar selbst und bekommst im Seminar die Kosten gegen
      Abgabe  der  Fahrkarte  ersta?et.  Weitere  Infos  zu  den  Fahrtkosten  sind  in  den  jeweiligen
      Seminareinladungen zu finden.
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