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SOZIALLEISTUNGEN
Im Freiwilligendienst wird das Kindergeld weitergezahlt, jedoch nur bis zum vollendeten
25. Lebensjahr.
Außerdem kannst du Bürgergeld (ehem. ALG II/Hartz IV) beantragen. Hier gelten folgende
Regelungen:
- Für Freiwillige unter 25 Jahren, die Bürgergeld nach SGB II beziehen (das ist im
Bürgergeld-Bezug der Normalfall), gilt eine Zuverdienstgrenze von 520 €. Da
das Taschengeld darunter liegt, wird es also nicht angerechnet.
- Für Freiwillige unter 25 Jahren, die Bürgergeld nach SGB XII beziehen, sowie für
alle Freiwilligen ab 25 Jahren beträgt die Zuverdienstgrenze nur 250 €. Bei einem
Taschengeld von 350 € werden in diesem Fall also 100 € vom Bürgergeld
abgezogen.
- Diese Regelungen gelten auch bei Bedarfsgemeinscha?en.
Wohngeld kann nur beantragt werden, wenn man bereits in einer Wohnung wohnt, also
einen Mietvertrag vorlegen kann. Wohngeld zu beantragen, um anschließend zu schauen,
welche Wohnung man sich damit leisten kann, funk?oniert also nicht.
(Halb-)Waisenrente kann während eines Freiwilligendienstes ebenfalls weiterhin bezogen
werden. Die Deutsche Rentenversicherung hat dazu eigene Formulare, die Vorlage der FSJ-
bzw. BFD-Bescheinigung reicht dafür nicht aus. Bi?e lege uns das Formular einfach vor, wir
füllen es gerne für dich aus.
NEBENJOB
Wenn du in deiner Freizeit einem Nebenjob nachgehen möchtest, musst deine Einsatzstelle
ihre Zus?mmung erteilen. Bi?e zeige dies unaufgefordert bei deiner Einsatzstelle an. Die
Einsatzstelle leitet die Informa?on an das Referat für Freiwilligendienste weiter. Das
Dokument „Anzeige einer Nebentä?gkeit“, das du für die Anzeige nutzen musst, findest du
unter www.mein-jahr-caritas.de im Downloadbereich.
Wich?g: Eine Nebentä?gkeit darf bei einer Wochenstundenarbeitszeit von 39 Stunden im
Freiwilligendienst neun Stunden nicht überschreiten und sie darf deine Tä?gkeit im
Freiwilligendienst nicht einschränken.
FAHRTKOSTEN
Die täglichen Fahrtkosten zur Einsatzstelle werden nicht übernommen, sie müssen daher
von dir selbst getragen werden. Ab sofort ist auch die Zahlung eines Mobilitätszuschlags
durch die Einsatzstelle möglich. Dieser kann z.B. für die Anschaffung des Deutschland?ckets
(aktuell 49 € im Monat) genutzt werden, wenn du dieses für den täglichen Weg in die
Einsatzstelle benö?gst. Wenn du mit dem Auto, Moped oder Motorrad in die Einsatzstelle
fährst, kann ein Mobilitätszuschlag in Höhe von 35 € im Monat gezahlt werden.
Der Mobilitätszuschlag wird mit dem Taschengeld ausgezahlt und muss vertraglich
vereinbart werden. Besprich dies bi?e deshalb beim Schnuppertag oder
Vorstellungsgespräch mit der Einsatzstelle.
Die Fahrtkosten zu den Seminarwochen werden vom Träger übernommen bzw. ersta?et. Du
zahlst zunächst die Hinfahrt zum Seminar selbst und bekommst im Seminar die Kosten gegen
Abgabe der Fahrkarte ersta?et. Weitere Infos zu den Fahrtkosten sind in den jeweiligen
Seminareinladungen zu finden.
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