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men im Rahmen der AEDL (Aktivitäten und existentielle Erfahrungen des Lebens) bzw.
ATL (Aktivitäten des täglichen Lebens) wie Kommunikation, Beschäftigung und soziale
Betreuung.
- Beschäftigungen mit Patient*innen
- Patient*innenbegleitdienste (Spaziergänge, Begleitung zu Untersuchungen und
Fachärzt*innen, Einkäufe, …)
- Hilfe bei Mobilisierung
- Hilfe beim An- und Auskleiden der Patient*innen
- Hilfe beim Ausscheiden
- Mithilfe bei Teil- und Ganzwaschungen bei einem geringen Hilfebedarf, selbständige
Übernahme bei einfacher Körperpflege
- Unterstützung bei einfacher Körperpflege
- Unterstützung bei der Zahnpflege
- Hautpflege bei intakter Haut
- Hilfestellung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme (nicht bei Patient*innen mit
Schluckstörungen und anderen den Schluckvorgang betreffenden Einschränkungen).
- Einfache Lagerung selbständig (z. B. Patient*innen ins Bett bringen)
- Unterstützung bei Blutdruckmessungen, wenn es sich um Routinekontrollen handelt
- Unterstützung von Blutzuckermessungen (nach Einweisung)
- Leeren des Urinbeutels (das Wechseln des Urinbeutels ist nicht erlaubt)
Medizinisch-pflegerische Tätigkeiten, die nur unter Aufsicht und Anleitung einer Fachkraft
möglich sind
Mithilfe und Unterstützung des Fachpersonals:
- beim Betten/Lagern von Patient*innen
- beim Schneiden der Finger- und Zehennägel (nicht bei Diabetiker*innen)
- bei der Vorbereitung von Patient*innen für Operationen und Untersuchungen
- beim gemeinsamen Holen und Bringen von Patient*innen zum OP/aus dem
Aufwachraum
- Mithilfe bei einfachem Verbandwechsel
- Vitalzeichenkontrolle (nur bei Routinekontrolle, nicht bei der gezielten
Patient*innenüberwachung. Sofortige Weiterleitung der gemessenen Werte an die
Fachkraft)
- Bereitstellung von Inhalationssystemen
- Weitergabe von Patient*innen- und Angehörigenbeobachtungen an die
verantwortliche Pflegefachkraft bzw. an die verantwortliche Ansprechpartner*in
- bei der Gabe von Sondennahrung in speziellen Bereichen
Folgende Tätigkeiten dürfen nur unter Aufsicht und Anleitung erfolgen und nur dann aus-
geführt werden, wenn der/die Freiwillige persönlich geeignet ist und sich sicher fühlt:
- Grundpflege Schwerstpflegebedürftiger
- Unterstützung beim Wechseln von Urinbeuteln
- Unterstützung bei der speziellen Mundpflege
- Unterstützung beim Lagern bettlägeriger Bewohner*innen
- Transport von Patient*innen bzw. schwerpflegebedürftigen Bewohner*innen
- Unterstützung bei der Nutzung von Aufstehhilfen/Liften: Badewannenlift,
Rutschbrettern
- Mitbeobachten der Atmung 22