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men im Rahmen der AEDL (Aktivitäten und existentielle Erfahrungen des Lebens) bzw.
       ATL (Aktivitäten des täglichen Lebens) wie Kommunikation, Beschäftigung und soziale
       Betreuung.
       - Beschäftigungen mit Patient*innen
       - Patient*innenbegleitdienste (Spaziergänge, Begleitung zu Untersuchungen und
         Fachärzt*innen, Einkäufe, …)
       - Hilfe bei Mobilisierung
       - Hilfe beim An- und Auskleiden der Patient*innen
       - Hilfe beim Ausscheiden
       - Mithilfe bei Teil- und Ganzwaschungen bei einem geringen Hilfebedarf, selbständige
         Übernahme bei einfacher Körperpflege
       - Unterstützung bei einfacher Körperpflege
       - Unterstützung bei der Zahnpflege
       - Hautpflege bei intakter Haut
       - Hilfestellung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme (nicht bei Patient*innen mit
         Schluckstörungen und anderen den Schluckvorgang betreffenden Einschränkungen).
       - Einfache Lagerung selbständig (z. B. Patient*innen ins Bett bringen)
       - Unterstützung bei Blutdruckmessungen, wenn es sich um Routinekontrollen handelt
       - Unterstützung von Blutzuckermessungen (nach Einweisung)
       - Leeren des Urinbeutels (das Wechseln des Urinbeutels ist nicht erlaubt)

       Medizinisch-pflegerische Tätigkeiten, die nur unter Aufsicht und Anleitung einer Fachkraft
       möglich sind
       Mithilfe und Unterstützung des Fachpersonals:
       - beim Betten/Lagern von Patient*innen
       - beim Schneiden der Finger- und Zehennägel (nicht bei Diabetiker*innen)
       - bei der Vorbereitung von Patient*innen für Operationen und Untersuchungen
       - beim gemeinsamen Holen und Bringen von Patient*innen zum OP/aus dem
         Aufwachraum
       - Mithilfe bei einfachem Verbandwechsel
       - Vitalzeichenkontrolle (nur bei Routinekontrolle, nicht bei der gezielten
         Patient*innenüberwachung. Sofortige Weiterleitung der gemessenen Werte an die
         Fachkraft)
       - Bereitstellung von Inhalationssystemen
       - Weitergabe von Patient*innen- und Angehörigenbeobachtungen an die
         verantwortliche Pflegefachkraft bzw. an die verantwortliche Ansprechpartner*in
       - bei der Gabe von Sondennahrung in speziellen Bereichen
       Folgende Tätigkeiten dürfen nur unter Aufsicht und Anleitung erfolgen und nur dann aus-
       geführt werden, wenn der/die Freiwillige persönlich geeignet ist und sich sicher fühlt:
       - Grundpflege Schwerstpflegebedürftiger
       - Unterstützung beim Wechseln von Urinbeuteln
       - Unterstützung bei der speziellen Mundpflege
       - Unterstützung beim Lagern bettlägeriger Bewohner*innen
       - Transport von Patient*innen bzw. schwerpflegebedürftigen Bewohner*innen
       - Unterstützung bei der Nutzung von Aufstehhilfen/Liften: Badewannenlift,
         Rutschbrettern
       - Mitbeobachten der Atmung                                               22
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