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Nicht erlaubte Verwaltungs- und Bürotätigkeiten
- Barkassenverantwortung
- Alleinige Durchführung/Organisation von internen Freiwilligendienst-Veranstaltungen
Hauswirtschaftliche/Haustechnische Tätigkeiten
Erlaubte hauswirtschaftliche/haustechnische Tätigkeiten
Mithilfe bei Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der pädagogischen/pflegerischen
oder gemeinwesenorientierten Tätigkeit anfallen
- Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten und der Essensausgabe, Küche in
Ordnung halten, Spüldienst
- Mithilfe beim Verteilen der Mahlzeiten, Getränke anreichen, Geschirr einsammeln,
Umfeld der Patient*innen in Ordnung halten
- Unterstützung bei den Mahlzeiten: Hilfestellung beim Essen
- Unterstützung der Bewohner*innen bei selbstständiger Durchführung
hauswirtschaftlicher Aufgaben
- Im Rahmen der pädagogischen Tätigkeit anfallende und notwendige Arbeiten
(Aufräumen nach einer Veranstaltung, Bereitstellen von Getränken, Medien)
- Wohn- und Arbeitsumfeld in Ordnung halten
- Kleine Hilfeleistungen z. B. Tee oder Kaffee zubereiten oder kleine Mahlzeiten richten
- Kleine Reparatur-, Renovierungs- oder Wartungsarbeiten
- Gartenarbeiten
- Jahreszeitliche Tätigkeiten wie Rasen mähen, Laub kehren
- Pfortendienst
- Kleine Mahlzeiten kochen, Essen wärmen
- Einkaufen, Reinigung des Lebensbereiches
- Hilfe im Haushalt
Hauswirtschaftliche/haustechnische Tätigkeiten mit besonderem Augenmerk
Tätigkeiten, die nur dann ausgeführt werden dürfen, wenn der/die Freiwillige persönlich
geeignet ist und sich sicher fühlt: Sie dürfen nur dann wahrgenommen werden, wenn
der/die Freiwillige gut eingeführt ist und sich dazu ausdrücklich in der Lage fühlt und
bereit erklärt.
- Fahrdienste
- Umgang mit Maschinen
Nicht erlaubte hauswirtschaftliche/haustechnische Tätigkeiten
- Beaufsichtigung und Übertragung von Verantwortung für Produktionsmaschinen
- Nachtdienste
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