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Nicht erlaubte Verwaltungs- und Bürotätigkeiten
       - Barkassenverantwortung
       - Alleinige Durchführung/Organisation von internen Freiwilligendienst-Veranstaltungen



       Hauswirtschaftliche/Haustechnische Tätigkeiten
       Erlaubte hauswirtschaftliche/haustechnische Tätigkeiten
       Mithilfe bei Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der pädagogischen/pflegerischen
       oder gemeinwesenorientierten Tätigkeit anfallen
       - Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten und der Essensausgabe, Küche in
         Ordnung halten, Spüldienst
       - Mithilfe beim Verteilen der Mahlzeiten, Getränke anreichen, Geschirr einsammeln,
         Umfeld der Patient*innen in Ordnung halten
       - Unterstützung bei den Mahlzeiten: Hilfestellung beim Essen
       - Unterstützung der Bewohner*innen bei selbstständiger Durchführung
         hauswirtschaftlicher Aufgaben
       - Im Rahmen der pädagogischen Tätigkeit anfallende und notwendige Arbeiten
         (Aufräumen nach einer Veranstaltung, Bereitstellen von Getränken, Medien)
       - Wohn- und Arbeitsumfeld in Ordnung halten
       - Kleine Hilfeleistungen z. B. Tee oder Kaffee zubereiten oder kleine Mahlzeiten richten
       - Kleine Reparatur-, Renovierungs- oder Wartungsarbeiten
       - Gartenarbeiten
       - Jahreszeitliche Tätigkeiten wie Rasen mähen, Laub kehren
       - Pfortendienst
       - Kleine Mahlzeiten kochen, Essen wärmen
       - Einkaufen, Reinigung des Lebensbereiches
       - Hilfe im Haushalt

       Hauswirtschaftliche/haustechnische Tätigkeiten mit besonderem Augenmerk
       Tätigkeiten, die nur dann ausgeführt werden dürfen, wenn der/die Freiwillige persönlich
       geeignet ist und sich sicher fühlt: Sie dürfen nur dann wahrgenommen werden, wenn
       der/die Freiwillige gut eingeführt ist und sich dazu ausdrücklich in der Lage fühlt und
       bereit erklärt.
       - Fahrdienste
       - Umgang mit Maschinen

       Nicht erlaubte hauswirtschaftliche/haustechnische Tätigkeiten
       - Beaufsichtigung und Übertragung von Verantwortung für Produktionsmaschinen
       - Nachtdienste











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